Fast alle Neubürger in Deutschland behalten alten Pass
Fast alle Neubürger behalten alten Pass

Doppelpass wird von fast allen Neubürgern genutzt

Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts durch die Ampelkoalition im Juni 2024 nutzen fast alle Neubürger die Möglichkeit, ihre alte Staatsbürgerschaft zu behalten. Laut einer Umfrage des Mediendienstes Integration behielten im vergangenen Jahr zwischen 85 und 98 Prozent der rund 200.000 Eingebürgerten ihre bisherige Nationalität. Die Daten stammen von den zuständigen Stadtverwaltungen.

Gründe für den Verzicht auf den Doppelpass

Die wenigen Neubürger, die keinen Doppelpass wählten, waren entweder vor der Einbürgerung staatenlos oder stammten aus Ländern wie Indien, Äthiopien oder Eritrea, die Mehrstaatigkeit grundsätzlich nicht oder nur in Ausnahmefällen erlauben.

Ampelreform ermöglicht generelle Mehrstaatigkeit

Die Reform von SPD, Grünen und FDP trat Ende Juni 2024 in Kraft. Seither darf jeder, der Deutscher wird, seine bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Zuvor galt dies nur für EU-Bürger oder in Ausnahmefällen. Zudem verkürzte die Reform die erforderliche Aufenthaltsdauer von acht auf fünf Jahre. Die Turbo-Einbürgerung nach drei Jahren für besonders gut Integrierte wurde jedoch von der schwarz-roten Bundesregierung 2025 wieder abgeschafft.

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Kritik von AfD und CDU

AfD-Politiker fordern, den Doppelpass nur in begründeten Einzelfällen zuzulassen. Auch die Union, insbesondere Fraktionschef Jens Spahn und der innenpolitische Sprecher Alexander Throm (beide CDU), äußern Skepsis. Sie argumentieren mit möglichen Loyalitätskonflikten und der Gefahr von Parallelgesellschaften.

Zahlen und Fakten zu Einbürgerungen 2025

Die Zahl der neu gestellten Einbürgerungsanträge sank 2025 um rund zehn Prozent auf etwa 189.000. Die meisten Anträge gingen in Berlin ein (rund 36.100), gefolgt von München (rund 17.800). In München besteht ein erheblicher Bearbeitungsstau von über 40.200 Anträgen. Insgesamt dürften 2025 mehr als 300.000 Einbürgerungen erfolgt sein. Die häufigsten Herkunftsländer waren Syrien, die Türkei, Afghanistan, Iran und Russland.

Voraussetzungen für die Einbürgerung

Bewerber müssen die deutsche Sprache beherrschen, ihren Lebensunterhalt eigenständig bestreiten, mindestens fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland leben und ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie zur historischen Verantwortung Deutschlands abgeben. Zudem wird eine Anfrage beim Verfassungsschutz gestellt. In weniger als einem Prozent der Fälle gab es dort Erkenntnisse zu Antragstellern. In Sachsen-Anhalt wurden zwölf Anträge abgelehnt, weil die Antragsteller kein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels abgeben wollten. Eine ähnliche Regelung gibt es seit Mitte 2025 auch in Brandenburg.

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