Terroranschlag geplant: Haft und Psychiatrie in Bremen
Terroranschlag geplant: Haft und Psychiatrie

Das Landgericht Bremen hat einen 35-jährigen Mann wegen der Planung eines Terroranschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Richter legten dem Angeklagten Verabredung zum Mord, Verabredung zur Herbeiführung einer Explosion sowie Terrorismus-Finanzierung zur Last. Sein psychisch kranker Komplize, der zugleich sein Neffe ist, wurde freigesprochen, muss jedoch in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Hintergründe des geplanten Anschlags

Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass die beiden Deutschen im vergangenen Sommer ihre Pläne konkretisiert hatten. Sie wollten mit Schusswaffen möglichst viele Menschen töten. Der 20-Jährige sollte sich beim Eintreffen der Einsatzkräfte mit einer selbst gebauten Sprengstoffweste in die Luft sprengen. Als mögliche Ziele kamen eine Klinik, eine öffentliche Großveranstaltung oder eine Synagoge in Bremerhaven in Betracht.

Die Männer planten, die Sprengstoffweste bei der Mutter des 35-Jährigen zu bauen. Die Frau bestellte drei Stoffe für einen Test in ihrer Küche. Am Ende durchkreuzten Beamte die Pläne. Sie stießen im Rahmen anderer Ermittlungen zufällig auf Chats zwischen den Männern und nahmen sie fest.

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Geständnis und Schweigen vor Gericht

Der jüngere Angeklagte legte im Prozess ein Geständnis ab, während sein Onkel zu den Vorwürfen schwieg. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 35-Jährigen eine Haftstrafe von neuneinhalb Jahren gefordert, für den Neffen eine Unterbringung in der Psychiatrie.

Das Urteil verdeutlicht die Gefahr durch radikalisierte Einzeltäter und die Bedeutung frühzeitiger Ermittlungen. Die zufällige Entdeckung der Chats verhinderte womöglich eine Katastrophe.

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