Das Landgericht Berlin hat den 22-jährigen Syrer Abdullah R. wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Terrorismusfinanzierung und Verstoß gegen das Vereinsgesetz zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und vier Monaten verurteilt. Der junge Mann hatte im Namen des Islamischen Staates (IS) geplant, möglichst viele jüdische Menschen zu töten. Er war im November 2025 in Neukölln festgenommen worden, nachdem ein ausländischer Geheimdienst die Behörden alarmiert hatte.
Die Vorbereitungen für den Anschlag
Abdullah R. hatte bereits umfangreiche Vorbereitungen getroffen. Er besorgte Materialien für den Bau eines Sprengstoffgürtels, ein Messer, einen Abschiedsbrief an seine Mutter sowie Propagandamaterial des IS. Auf seinen Handys fanden die Ermittler eine „imposante Menge von Bombenanleitungen“. Zudem hatte er über einen Online-Kontakt Informationen zur Durchführung eines Anschlags eingeholt, da er erkannte, dass er dies nicht allein schaffen könne. Die Staatsanwältin Antonia Ernst sprach von einer extremen Steigerung der Radikalisierung im Herbst 2025 und betonte, dass ein Anschlag kurz bevorstand.
Die Rolle von TikTok und der Radikalisierung
Der entscheidende Hinweis kam vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), das die Berliner Polizei auf das TikTok-Profil des Syrers aufmerksam machte. Dort veröffentlichte er Videos von sogenannten Nashids, gesungenen Hymnen, die in der Dschihadisten-Szene die Opferbereitschaft beschwören. R. wurde engmaschig observiert, und seine Telekommunikation wurde überwacht. Ende Oktober 2025 folgte der zweite Hinweis: R. plane einen Anschlag. Ein Einkauf im Baumarkt und Online-Bestellungen bestätigten die Vermutungen.
Das Geständnis und die Urteilsbegründung
Vor Gericht legte Abdullah R. ein Geständnis ab und erklärte: „Gott sei Dank ist die Polizei eingeschritten. Ich möchte diese Gedanken loswerden.“ Er zeigte sich einsichtig und bereit, jede Strafe zu akzeptieren. Die Vorsitzende Richterin Susann Wettley betonte in der Urteilsbegründung, dass bei R. eine extrem schnelle Radikalisierung innerhalb von nur einem halben Jahr zu beobachten gewesen sei. Entlastend wirkten sich seine geringe Schulbildung und die Tatsache aus, dass der Algorithmus von TikTok die Radikalisierung beschleunigt habe. Zudem hatte R. keinen Kontakt zu einem echten Repräsentanten des IS. Dennoch sei er überzeugt gewesen, dass R. Menschen in einem Lokal mit einem Messer und einer mit Nägeln befüllten Bombe töten wollte. „Ihm war auch bewusst, dass er mit einer solchen Tat das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung beeinträchtigt“, so Wettley.
Motiv und Hintergründe
In einem Verhör-Video, das vor Gericht abgespielt wurde, äußerte R. einen klaren Bezug zu Israels Angriffen auf Gaza. „Wir hassen die Juden und Gott sagt, die Juden hassen uns“, sagte er. Er habe online und mithilfe von Künstlicher Intelligenz nach jüdischen Gebäuden in Berlin gesucht, sich jedoch für kein bestimmtes Ziel entschieden. Zunächst sei es um die Materialbeschaffung gegangen. R. war zuvor nicht mit Straftaten aufgefallen und lebte unter subsidiärem Schutz in Berlin. Er war für einen Zeitraum zum Christentum konvertiert, bevor er sich dem IS zuwandte. In der Haft steht er bereits im Kontakt mit einer Deradikalisierungsorganisation. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; R. kann Revision einlegen.



