Urteil in Schleswig-Holstein: Flensburger Händler wegen antisemitischen Aushangs zu Bewährungsstrafe verurteilt
Das Amtsgericht Flensburg hat einen 60-jährigen Mann wegen eines antisemitischen Aushangs in seinem Trödelladen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Darüber hinaus muss der Verurteilte eine Geldbuße in Höhe von 1200 Euro an die KZ-Gedenkstätte Ladelund zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Beschuldigte am 17. September 2025 für etwa vier Stunden gut sichtbar in seinem Geschäft einen Zettel mit der Aufschrift „Juden haben hier Hausverbot!!!“ angebracht hatte.
Richterin: Stimmungsmache, keine Meinungsfreiheit
Die vorsitzende Richterin stellte klar, dass der Aushack nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Vielmehr habe der Angeklagte dadurch zum Hass gegen in Deutschland lebende Jüdinnen und Juden aufgestachelt und deren Menschenwürde verletzt. Der Mann habe bewusst gehandelt und gewusst, was er schreibe. Der Aushang habe an die Boykottaufrufe der Nationalsozialisten gegen Juden erinnern sollen. Es handele sich nicht um einen spontanen Ausbruch, sondern um gezielte Stimmungsmache. Das Gericht verurteilte den Mann wegen Volksverhetzung.
Angeklagter gestand und bedauerte die Tat
Der Angeklagte hatte die Tat gestanden und über seinen Anwalt eine Erklärung verlesen lassen. Darin bedauerte er die Aktion und betonte, er habe die Gefühle der jüdischen Gemeinde nicht verletzen wollen. Er versprach, ähnliche Taten künftig zu unterlassen. In seiner polizeilichen Vernehmung während des Ermittlungsverfahrens hatte er das Hausverbot zunächst damit gerechtfertigt, dass alle ihm bekannten Juden nicht gegen den Gazakrieg seien. Nachträglich räumte er ein, dass er zwischen Juden hätte unterscheiden müssen, die für oder gegen den Krieg seien.
Empörung weit über Deutschland hinaus
Der Vorfall hatte nicht nur in Deutschland, sondern auch international für Empörung gesorgt. Zahlreiche Medien, auch aus dem Ausland, berichteten darüber. Laut der Richterin gingen zahlreiche Anzeigen aus Deutschland und dem Ausland ein. Der Mann hatte den Zettel erst nach eindringlicher Aufforderung durch die Polizei von der Schaufensterscheibe entfernt und zunächst weiterhin in seinem Laden ausgehängt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Rechtsmittel können eingelegt werden.



