Zwangsuntersuchungen in Doha: Wie schutzlos sind Reisende?
Zwangsuntersuchungen in Doha: Schutzlosigkeit von Reisenden

Im Oktober 2020 ereignete sich am Flughafen von Doha ein Vorfall, der weltweit für Empörung sorgte und bis heute nachwirkt. 18 Frauen wurden zu gynäkologischen Zwangsuntersuchungen gezwungen, nachdem ein verlassenes Neugeborenes auf einer Flughafentoilette gefunden worden war. Der deutsche Wirtschaftsanwalt und Verfassungsrechtsexperte Wolfgang Babeck, der sich selbst an Bord einer der betroffenen Maschinen befand, berichtet nun über die traumatischen Erlebnisse der Frauen und die rechtlichen Hürden, die sie in den folgenden Jahren überwinden mussten.

Der Vorfall am Flughafen Doha

Mitten in der Corona-Pandemie entdeckte das Flughafenpersonal ein ausgesetztes Baby. Daraufhin wurden Frauen aus ihren Flugzeugen gebracht und ohne ihre Einwilligung gynäkologisch untersucht. Unter den Betroffenen waren eine Mutter mit ihrem Säugling, eine britische Frau in ihren 50ern und eine sehbehinderte Australierin, die Todesängste ausstand. Der Staat Katar und Qatar Airways sahen sich später mit Klagen konfrontiert.

Rechtliche Lücken im Transitbereich

Wolfgang Babeck, der damals auf dem Heimweg nach Sydney war, half den betroffenen Frauen, eine WhatsApp-Gruppe zu gründen. Er betont, dass im Transitbereich das Recht des Staates gilt, in dem sich dieser befindet. Dies mache Reisende besonders schutzlos. Die Frauen hätten gegen ihren Willen untersucht werden müssen, was einen Verstoß gegen die körperliche Unversehrtheit und die persönliche Freiheit darstelle.

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Die juristische Auseinandersetzung zog sich fast sechs Jahre hin. Die zentrale Frage war, ob ein souveräner Staat wie Katar vor australischen Gerichten verklagt werden kann. Katar berief sich auf das Prinzip der Staatsimmunität, obwohl es beim Betrieb eines Flughafens kommerziell tätig war. Die Klägerinnen riskierten hohe Verfahrenskosten.

Der Vergleich und seine Bedeutung

Kurz vor dem Hauptverfahren im Juli 2026 einigten sich die Parteien auf einen Vergleich. Die Höhe der Entschädigung wurde unter Verschluss gehalten, doch die „Australian Financial Review“ hatte die Summe auf zehn Millionen Dollar geschätzt. Für die fünf Klägerinnen bedeutete der Vergleich eine große Erleichterung, da sie weitere Jahre und Kosten vermeiden konnten. Dennoch kritisierte Babeck, dass Katar kein klares Signal gesetzt habe, etwa durch die Förderung von Schutzprogrammen für Transitpassagierinnen.

Langfristige Folgen für die Betroffenen

Die Frauen litten nicht nur unter der eigentlichen Untersuchung, sondern auch unter dem jahrelangen Rechtsstreit. Eine der Frauen war fast blind und hatte Todesangst, eine andere hatte alte Missbrauchstraumata wiedererlebt. Babeck bezeichnete die Frauen als Heldinnen, die durch ihren Mut das Thema in die Öffentlichkeit gebracht hätten.

Fazit und Ausblick

Der Fall zeigt, wie unzureichend Reisende im Transitbereich rechtlich geschützt sind. Babeck empfiehlt, Alternativen zu Qatar Airways zu prüfen, auch wenn er die Fluggesellschaft selbst als exzellent bezeichnet. Die Ereignisse in Doha sollten als Weckruf dienen, um internationale Regelungen zum Schutz von Transitpassagieren zu schaffen.

Hilfe für Betroffene von Gewalt bietet die Telefonseelsorge unter 0800/111-0-111, der Weiße Ring unter 116 006 und das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter 116 016.

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