Wolf nach Angriff in Hamburg wieder in Freiheit: Auswilderung mit strenger Überwachung
Der vor einer Woche in Hamburg eingefangene Wolf ist wieder frei. Die Umweltbehörde der Hansestadt teilte mit, dass das Jungtier am Ostersonntag ausgewildert wurde. Nachdem der Wolf in einer Einkaufspassage im Stadtteil Altona-Altstadt eine etwa 60-jährige Frau verletzt hatte, war er zunächst in einer Wildtierauffangstation bei Sachsenhagen im Landkreis Schaumburg untergebracht worden.
Auswilderung auf Bewährung mit technischer Überwachung
Hamburgs Umweltsenatorin Katharina Fegebank von den Grünen betonte: „Mit der Auswilderung beginnt für den Wolf nun ein neues Leben – hoffentlich abseits der Stadt in der Natur, wo er sich wohlfühlt.“ Gleichzeitig handele es sich um eine Auswilderung auf Bewährung. Der Wolf wurde mit einem Sender ausgestattet, sodass die Behörden seinen Standort jederzeit nachverfolgen können. Im Rahmen des länderübergreifenden LIFE Wild Wolf-Projekts wird das Tier kontinuierlich überwacht, und Jäger könnten im Ernstfall eingreifen, wenn es sich erneut Siedlungen nähert.
Kontroverse um den Vorfall und die Entscheidung
Die Umweltsenatorin räumte Bedenken ein: „Er hat das einmal getan, tut er das wieder?“ Sie hatte zuvor mögliche Szenarien wie das Eindringen des Wolfs auf Schulhöfe oder in Kitas als nicht verzeihlich bezeichnet. Der Vorfall ereignete sich am Montagabend des 30. März, als der Wolf in eine kleine Einkaufspassage an der Großen Bergstraße geriet. Nach Behördenangaben biss er die Frau, als diese versuchte, ihn durch Automatiktüren nach draußen zu lassen. Das Bundesamt für Naturschutz stufte dies als ersten Angriff eines Wolfs auf einen Menschen in Deutschland seit der Wiederansiedlung 1998 ein.
Naturschützer zweifeln jedoch an dieser Darstellung. Eine Zeugin berichtete dem Hamburger Abendblatt, der Wolf habe die Frau lediglich angesprungen und mit seiner Pranke im Gesicht getroffen. Sie argumentieren, dass bei einem Wolfsbiss eine ambulante Behandlung unwahrscheinlich gewesen wäre. Am Ostersonntag demonstrierten bis zu 150 Tierfreunde bei einer Mahnwache für die Freilassung des Wolfs, mit Schildern wie „Lasst ihn zurück in seine Freiheit“.
Kritik von Schafzüchtern und rechtliche Abwägungen
Scharfe Kritik kommt vom Förderverein der Deutschen Schafhaltung. Dessen Vorsitzender Wendelin Schmücker bezeichnete die Entscheidung als politisch motiviertes Wegsehen: „Ein Wolf verletzt einen Menschen mitten in der Stadt – und die Antwort des Staates ist, ihn wieder freizulassen und zu beobachten.“ Aus seiner Sicht wäre das Töten des Wolfs rechtlich möglich gewesen, und die Behörden nähmen sehenden Auges ein weiteres Risiko in Kauf.
Die Umweltbehörde verteidigte ihre Entscheidung als rechtssichere Lösung, die Bürger*innensicherheit und Tierwohl berücksichtige. Vor der Auswilderung seien mit Expert*innen alle Optionen abgewogen worden. Eine Tötung sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich gewesen, und eine dauerhafte Unterbringung in einem Wildgehege scheiterte an praktischen Erwägungen, wie bereits mehrere Wolfsexperten bestätigt hatten.
Der Wolf war nach dem Vorfall mehrere Kilometer durch die Hamburger Innenstadt gerannt und in die Binnenalster gesprungen, wo ihn die Polizei einfing. Sein aktueller Aufenthaltsort wird aus Tierschutzgründen nicht preisgegeben. Die Debatte über den Umgang mit wilden Tieren in urbanen Gebieten und das Spannungsfeld zwischen Artenschutz und öffentlicher Sicherheit bleibt damit weiterhin aktuell.



