Vogelgrippe belastet Tierseuchenkasse in Mecklenburg-Vorpommern massiv
Die aktuelle Vogelgrippewelle hat in Mecklenburg-Vorpommern zu einem dramatischen Anstieg der Entschädigungszahlungen geführt. Die Tierseuchenkasse des Bundeslandes (TSK M-V) sieht sich mit explodierenden Kosten konfrontiert, die bereits jetzt die Werte der Vorjahre deutlich übertreffen.
Rekordentschädigungen für Geflügelhalter
Nach jüngsten Ausbrüchen in der Mecklenburgischen Seenplatte, insbesondere in Wesenberg und Holldorf bei Burg Stargard, muss die Tierseuchenkasse Entschädigungen für mehr als 8.100 betroffene Puten und Hühner leisten. Diese Zahlungen erfolgen gemäß dem Tiergesundheitsgesetz, um die wirtschaftlichen Folgen von Seuchenzügen abzufedern.
Besonders bedeutsam ist die jüngste Anhebung der Höchstentschädigungssätze: Seit dem 1. Oktober 2025 wurde der Betrag von 50 auf 110 Euro pro Tier erhöht. Diese Anpassung soll den aktuellen Marktgegebenheiten Rechnung tragen und insbesondere bei wertvollem Rassegeflügel sowie Gänsen angemessene Kompensation ermöglichen. Zusätzlich werden die Kosten für Tötung und fachgerechte Verwertung der Tiere vollständig erstattet.
Kostenentwicklung mit alarmierender Dynamik
Dr. Gunter Pannwitz, Geschäftsführer der Tierseuchenkasse Mecklenburg-Vorpommern, verdeutlicht die besorgniserregende Entwicklung: "In den vergangenen Jahren haben wir bereits rund 9 Millionen Euro an Entschädigungen und Kostenübernahmen für Geflügel ausgezahlt, das aufgrund der Geflügelpest getötet werden musste."
Die jüngste Statistik zeigt einen deutlichen Aufwärtstrend: Während 2023 noch 2 Millionen Euro an Geflügelhalter flossen und 2024 etwa 1,2 Millionen Euro, stieg der Betrag 2025 bereits auf 2,5 Millionen Euro. Für das laufende Jahr 2026 zeichnet sich mit bisher 3,2 Millionen Euro ein neuer Spitzenwert ab - und laut Pannwitz stehen "für 2026 noch weitere größere Zahlungen aus".
Breites Spektrum an entschädigungsberechtigten Tieren
Die Entschädigungsleistungen der TSK M-V umfassen ein breites Spektrum an Geflügelarten. Dazu zählen nicht nur Hühner und Puten, sondern auch Enten, Fasane, Gänse, Laufvögel sowie weitere Arten wie Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner und Wachteln.
Weitere Tierseuchen belasten die Kasse zusätzlich
Die Vogelgrippe stellt bei weitem nicht die einzige finanzielle Belastung für die Tierseuchenkasse dar. Zwischen 2022 und 2025 wurden insgesamt etwas mehr als 2 Millionen Euro für andere Tierseuchen ausgezahlt. Diese Summe verteilt sich auf verschiedene Tierhaltergruppen:
- Etwa eine Million Euro an Schweinehalter, deren Bestände von der Afrikanischen Schweinepest betroffen sein können
- Eine weitere Million Euro an Rinderhalter, deren Tiere durch die Blauzungenkrankheit und klassische Rinderseuchen gefährdet sind
- 13.000 Euro an Bienenhalter, deren Völker von der Amerikanischen Faulbrut bedroht werden
Diese zusätzlichen Belastungen zeigen, dass die Tierseuchenkasse Mecklenburg-Vorpommern mit einem komplexen Geflecht verschiedener tiergesundheitlicher Herausforderungen konfrontiert ist, die gemeinsam zu einer erheblichen finanziellen Beanspruchung führen.



