Tierschützerin stürmt Wohnung, verprügelt Hundebesitzer und entführt Welpen – nun gab es die Strafe
Neubrandenburg/Demmin • Eine 32-jährige Frau aus Demmin in der Mecklenburgischen Seenplatte hat für einen gewaltsamen Überfall auf einen Hundebesitzer vor Gericht gestanden. Die Angeklagte, die von ihrem Anwalt Stefan Tabbert als „engagierte Tierschützerin“ vorgestellt wurde, wollte einen angeblich vernachlässigten Welpen retten, doch ihre Aktion eskalierte völlig und führte zu schweren Straftaten.
Der Überfall im Januar 2023
Am 10. Januar 2023 klingelte die Frau gemeinsam mit einem Komplizen bei dem Hundebesitzer in Demmin. Als dieser die Tür öffnete, stieß sie diese so rabiat auf, dass sie gegen ihn schlug. Danach drängten beide den überraschten Mann in sein Wohnzimmer. Die Angeklagte traktierte ihn mit Faustschlägen und beschimpfte ihn als „Tierquäler“, der „nicht würdig sei, ein Tier zu halten“. Anschließend hob sie den etwa sechs Wochen alten Labrador-Schäferhund-Mischling von einer „verschmutzten Couch“ hoch, während ihr Helfer den Welpen in den Flur brachte.
Die Frau war mit einem Elektroschocker bewaffnet, den sie dem Mann an den Hals hielt, ohne ihn jedoch einzuschalten. Nach weiteren Schlägen flüchteten die Täter mit dem Hund. Die Polizei konnte das Paar jedoch schnell aufspüren. Der Welpe wurde bei der Frau gefunden und kam zunächst in ein Tierheim, lebt inzwischen aber wieder bei seinem ursprünglichen Besitzer.
Die gerichtliche Verhandlung
Die Angeklagte musste sich vor dem Landgericht Neubrandenburg wegen schweren Raubes, Hausfriedensbruchs und Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Ihr damaliger Komplize stand nicht mehr vor Gericht, da er inzwischen verstorben ist. Laut Anwalt Tabbert war der Auslöser des Überfalls ein Gespräch der Frau mit ihrer Schwester, in dem sie von der angeblichen Vernachlässigung des Welpen erfahren hatte.
Zeugenaussagen und Fotos zeigten, dass der Hund fast nur auf dem Balkon einer Plattenbauwohnung gehalten worden sein soll, mit Tierkot auf dem Boden. Ein Polizist beschrieb die Situation als „einigermaßen verwahrlost“. Der Tierhalter hatte den Welpen laut Polizei für 150 Euro bei einem Bekannten erworben.
Das Urteil und die Folgen
Die 22. Strafkammer unter Richter Norman Golinski stufte den Überfall als „minderschweren Fall“ ein, wodurch der Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren Haft lag. Das Gericht verurteilte die Angeklagte zu einerinhalb Jahren Haft, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Zusätzlich muss sie 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Die Angeklagte zeigte im Prozess Reue und gestand die Tat umfassend. Sie erklärte, dass sie aus Frustration über vermeintliche Tierquälerei handelte, da ihrer Meinung nach Meldungen oft ignoriert würden. „Es war aber ein Weg, den ich nie wieder gehen würde“, sagte die zuletzt arbeitslose Verkäuferin. Der Hundebesitzer, der aus gesundheitlichen Gründen nicht vor Gericht erschien, gab an, kein Interesse an einer Strafverfolgung mehr zu haben, doch das Gericht betonte, dass solche Selbstjustiz nicht toleriert werden kann.
Die Verurteilte verließ das Landgericht sichtlich erleichtert, während der Fall als deutliches Beispiel für die Grenzen privater Tierschutzaktionen dient.



