Gerichtsurteil in Koblenz: Landkreis darf Nacktkatzen kastrieren lassen
Der Landkreis Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz hat die sofortige Kastration zweier Nacktkatzen der Rasse Canadian Sphynx angeordnet, um eine Qualzucht zu verhindern. Eine Katzenzüchterin wehrte sich gegen diese Maßnahme, doch das Verwaltungsgericht Koblenz wies ihren Eilantrag am Freitag ab und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Anordnung.
Richter bestätigen öffentliches Interesse an Kastration
Die Richter betonten, dass das öffentliche Interesse an der Kastration die Interessen der Antragstellerin überwiegt. Das Gericht urteilte, dass der Landkreis das Recht hat, eine Kastration anzuordnen, wenn den Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe fehlen und dadurch eine Qualzucht entsteht. Bei der Nacktkatzenrasse Canadian Sphynx fehlen funktionsfähige Tasthaare, sogenannte Vibrissen.
Fehlende Vibrissen führen zu andauerndem Leiden
Laut Gericht ist zu erwarten, dass auch die Nachkommen keine Vibrissen haben werden. Diese sind für Katzen essenziell, um sich im Dunkeln zu orientieren und soziale Kontakte aufzunehmen. Das Fehlen dieser Tasthaare schränkt das arttypische Verhalten der Tiere ein und führt zu einem andauernden Leiden, wie die Richter entschieden. Damit rechtfertigt sich die Kastration als notwendige Maßnahme zum Tierschutz.
Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung von gesetzlichen Regelungen gegen Qualzucht und setzt ein klares Signal für verantwortungsvolle Zuchtpraktiken. Die Katzenzüchterin muss nun die Kastration der beiden Tiere akzeptieren, da das Gericht ihre Klage abgewiesen hat.



