Bad Iburg: Tierärzte-Verfahren im Schlachthof-Skandal gegen Geldbuße eingestellt
Nach rund siebeneinhalb Jahren juristischer Aufarbeitung der gravierenden Tierschutzverstöße im früheren Schlachthof Bad Iburg steht ein bedeutender Verfahrensabschluss bevor. Das Amtsgericht Bad Iburg hat beschlossen, den Prozess gegen zwei Tierärzte gegen die Zahlung einer Geldauflage einzustellen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Geldauflage statt Schuldspruch für Veterinäre
Die beiden Angeklagten, eine 56-jährige Tierärztin und ein 69-jähriger Tierarzt, müssen insgesamt 50.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen – konkret 20.000 Euro beziehungsweise 30.000 Euro. Sollten sie diese Geldbuße fristgerecht entrichten, wird das Verfahren endgültig eingestellt, ohne dass es zu einer strafrechtlichen Verurteilung kommt.
Die Veterinäre waren als amtlich bestellte Tierärzte in dem inzwischen geschlossenen Schlachthof tätig. Ihnen wurde vorgeworfen, Fleisch für den menschlichen Verzehr freigegeben zu haben, ohne wie gesetzlich vorgeschrieben die lebenden Tiere bereits bei der Anlieferung persönlich in Augenschein genommen und überprüft zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte sie wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Lebensmittelrecht angeklagt.
Verfahrensökonomie als Entscheidungsgrund
Ursprünglich sollte die Beweisaufnahme im Prozess fortgesetzt werden. Das Schöffengericht entschied jedoch, dass eine Fortführung aus Gründen der Verfahrensökonomie nicht sachgerecht wäre. Der zeitliche Aufwand wäre sehr erheblich gewesen, da unter anderem erneut umfangreiches Videomaterial gesichtet und das elektronische Fahrtenbuch der Angeklagten überprüft werden musste.
Auch die zuständige Staatsanwaltschaft Oldenburg hatte sich für die Einstellung des Verfahrens ausgesprochen. Das Gericht betonte, dass im Falle einer Verurteilung ebenfalls eine hohe Geldstrafe möglich gewesen wäre, wodurch die jetzt vereinbarte Geldauflage als angemessene Lösung bewertet wurde.
Hintergrund: Heimliche Videos enthüllten Tierquälereien
Der Schlachthof in Bad Iburg wurde bereits im Herbst 2018 geschlossen, nachdem Tierschützer heimlich aufgenommene Videos veröffentlicht hatten, die schwere Tierschutzverstöße dokumentierten. Die Aufnahmen zeigten teils kranke und alte Tiere, die nicht mehr gehfähig waren und mit Seilwinden unter erheblichen Schmerzen aus den Transportern gezogen wurden. In einigen Fällen sollen sogar tot angelieferte Tiere zur Schlachtung gegeben worden sein.
Ein erster Prozess gegen die beiden Tierärzte wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz war bereits im Jahr 2023 mit einem Freispruch geendet. Damals hatte das Gericht nicht mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit nachweisen können, dass die Angeklagten tatsächlich von den dokumentierten Tierquälereien wussten.
Mit der nun beschlossenen Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage findet die juristische Aufarbeitung des Skandals, der bundesweit für Entsetzen sorgte, ihren vorläufigen Abschluss. Die Entscheidung unterstreicht die komplexen Abwägungen zwischen rechtlicher Aufarbeitung und praktischer Verfahrensführung in solch umfangreichen Fällen.



