Neues Textilgesetz: Hersteller sollen stärker für Altkleider-Entsorgung haften
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hat Eckpunkte für ein neues Textilgesetz vorgelegt, das Hersteller von Bekleidung, Accessoires, Heimtextilien und Schuhen stärker in die Pflicht nehmen soll. Konkret geht es darum, dass Unternehmen künftig für die Sammlung und Entsorgung von Altkleidern geradestehen müssen. Damit setzt Deutschland entsprechende Vorgaben der Europäischen Union um.
Ziel: Verantwortung für kurzlebige Billigkleidung
»Fast-Fashion-Kleidung wird nur kurz getragen, aber macht lange Ärger. Sie überschwemmt den Markt, lässt Altkleider-Container überquellen und kann kaum Secondhand wiederverwendet oder recycelt werden«, erklärte Schneider. Das Gesetz zielt insbesondere auf kurzlebige Billigkleidung ab, darunter auch viele Importe aus China. Ein konkreter Gesetzentwurf soll in Kürze folgen.
Als Hersteller gelten alle, die Kleidung erstmals auf dem deutschen Markt anbieten, also auch Importeure. Sie müssen sich an einer sogenannten Organisation für Herstellerverantwortung beteiligen, die sich um Sammlung und Verwertung von Alttextilien kümmert. Diese Organisationen finanzieren sich aus Beiträgen der Hersteller.
Geplante Regelungen und Kritik von Umweltschützern
Jede Organisation soll eine Sammelquote von 70 Prozent erreichen müssen, gemessen an der Menge der Kleidung, die die angeschlossenen Hersteller im Vorjahr auf den Markt gebracht haben. »Wer massenhaft Wegwerf-Klamotten bei uns auf den EU-Markt bringt, soll auch für die flächendeckende Sammlung und eine sinnvolle Verwertung bezahlen«, betonte Schneider.
Die Höhe der Abgaben soll dabei von der Qualität der Kleidung abhängen. Kriterien wie Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit, Recyclingfähigkeit und der Anteil gefährlicher Stoffe sollen berücksichtigt werden. Je umweltfreundlicher ein Produkt ist, desto geringer fällt der zu zahlende Betrag aus.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält diese Regelung jedoch für wenig ehrgeizig. »Da gesetzlich festgelegte Kriterien für Umweltfreundlichkeit fehlen, kann sich jede Organisation für Herstellerverantwortung etwas Eigenes ausdenken«, kritisierte Viola Wohlgemuth von der DUH. »Das Ergebnis wird ein gnadenloser Unterbietungswettbewerb, bei dem es nicht um Umweltschutz geht, sondern um die billigste Abfallentsorgung.«
Hintergrund: Steigende Textilabfälle in Deutschland
Deutsche Privathaushalte produzieren immer mehr Bekleidungs- und Textilabfälle. Zwischen 2013 und 2023 stieg das Volumen laut Statistischem Bundesamt um 55 Prozent auf rund 175.000 Tonnen. Diese Entwicklung unterstreicht die Dringlichkeit von Maßnahmen gegen die Ressourcenverschwendung und Umweltverschmutzung durch Fast Fashion.
Für Second-Hand-Shops, Sozialkaufhäuser und Kleiderkammern sollen die neuen Vorgaben nicht gelten, sofern sie nur tragbare Textilien annehmen, die nicht als Abfall gelten. Damit soll die Wiederverwendung von Kleidung weiter gefördert werden.



