Gericht zwingt Familie zur Rückgabe von Mondstaub an Akademie
Gericht ordnet Rückgabe von Mondstaub an

In Tschechien hat das Oberste Gericht entschieden, dass eine Familie kostbaren Mondstaub an die Akademie der Wissenschaften in Prag zurückgeben muss. Die Familie einer verstorbenen Wissenschaftlerin hatte das Material jahrzehntelang behalten. Der Fall flog auf, als eine Exportgenehmigung für das Material beantragt wurde, offenbar um es an Sammler im Ausland zu verkaufen.

Hintergrund des Falls

Die Mondproben stammen von den sowjetischen Luna-Sonden, die in den 1970er Jahren Gestein und Staub vom Mond zur Erde brachten. Laut Gerichtsurteil handelt es sich um rund ein Gramm Mondgesteinsfragmente und ein Gramm Mondstaub, der in 16 Ampullen und Probenbehältern aufbewahrt wird. Die Wissenschaftlerin hatte das Material bei einer Forschungsreise in die Sowjetunion als Vertreterin der Akademie erhalten – nicht als Privatperson.

Argumente der Familie

Die Tochter der Forscherin argumentierte, dass niemand in der Akademie das Material in mehr als 30 Jahren vermisst habe. Das Gericht wies dies zurück. Es stellte fest, dass die Wissenschaftlerin aufgrund ihrer Position hätte wissen müssen, dass die Proben nicht in ihren Besitz übergehen würden. Zeugenaussagen und Reiseberichte aus der Zeit bestätigten dies.

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Wert von Mondstaub

Mondstaub und Mondgestein, die zur Erde gebracht wurden, sind fast ausnahmslos in staatlichem Eigentum. Der Wert solcher Proben ist enorm: Vor knapp neun Jahren wurde ein Beutel mit Mondstaub in New York für umgerechnet etwa 1,6 Millionen Euro versteigert. Dieses Täschchen hatte der Astronaut Neil Armstrong 1969 für Steinproben vom Mond verwendet.

Die Entscheidung des Obersten Gerichts ist rechtskräftig. Die Familie muss die Proben nun an die Akademie der Wissenschaften übergeben.

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