Landgericht München: Google haftet für fehlerhafte KI-Übersichten
Google haftet für KI-Übersichten nach Münchner Urteil

Das Landgericht München I hat entschieden, dass der Suchmaschinenbetreiber Google für fehlerhafte Antworten, die von seiner Künstlichen Intelligenz (KI) generiert werden, direkt haftbar gemacht werden kann. Die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer fällte dieses möglicherweise wegweisende Urteil, das jedoch noch nicht rechtskräftig ist, da Google Rechtsmittel einlegen kann.

Hintergrund des Rechtsstreits

Im konkreten Fall hatten zwei Münchner Verlage gegen den Internetkonzern geklagt. Googles Funktion „Übersicht mit KI“ hatte die Unternehmen fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, unseriösen Geschäftspraktiken und Abo-Fallen in Verbindung gebracht. Die KI vermischte dabei Informationen über andere, tatsächlich dubiose Unternehmen mit den Klägerinnen und erfand Zusammenhänge, die selbst in den von Google verlinkten Quellen überhaupt nicht existierten.

Rechtliche Einordnung von KI-Inhalten

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob eine KI-Übersicht rechtlich genauso zu behandeln ist wie klassische Suchergebnisse. Google hatte argumentiert, dass das Unternehmen nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich sei und sich die Inhalte Dritter in der Übersicht nicht zu eigen mache. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und stellte klar, dass Google für die von seiner KI erstellten Inhalte die Verantwortung trägt.

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Mögliche Folgen des Urteils

Das Urteil könnte weitreichende Konsequenzen für den Umgang mit KI-Inhalten im Internet haben. Es setzt einen Präzedenzfall dafür, dass Unternehmen für die von ihren KI-Systemen produzierten Informationen haften müssen. Dies könnte insbesondere für Suchmaschinenbetreiber und andere Plattformen, die KI-gestützte Zusammenfassungen oder Antworten anbieten, von Bedeutung sein. Experten erwarten, dass das Urteil die Diskussion über die Verantwortlichkeit von KI-Systemen weiter anheizen wird.

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