Klarheit für Nutzer: Gericht verschärft Werberegeln für Instagram
Bezahlte Inhalte auf Instagram sollen künftig schon in der Profilansicht erkennbar sein. Das hat das Landgericht Köln mit einem Urteil vom 12. Mai 2026 (Az. 88 O 1/26) klargestellt. Wer auf Instagram unterwegs ist, stößt auf Empfehlungen, Videos und Veranstaltungstipps. Doch oft bleibt zunächst offen, ob hinter einem Beitrag eine bezahlte Kooperation steckt. Genau das könnte sich nach dieser Entscheidung ändern. Die Richter machten deutlich, dass Werbung nicht erst nach dem Öffnen eines Beitrags erkennbar sein darf. Nach dem Urteil muss der kommerzielle Charakter unter Umständen bereits in der Profilübersicht sichtbar werden.
Zwischen Werbung und Redaktion
Auslöser war ein Verfahren der Wettbewerbszentrale. Nach Angaben der Kanzlei WBS.LEGAL wurden mehrere Instagram-Beiträge eines Unternehmens beanstandet, das Veranstaltungstipps veröffentlicht. In der Profilansicht erschienen bezahlte Hinweise auf Freizeitangebote, Partys und Events neben redaktionell wirkenden Empfehlungen. Die Vorschaubilder unterschieden sich dabei nicht sichtbar voneinander. Zudem fehlte in einzelnen geöffneten Beiträgen am Anfang des Begleittexts ein klarer Hinweis wie „Werbung“ oder „Anzeige“. Dadurch konnten Nutzer kaum erkennen, welche Inhalte bezahlt waren.
Gericht verlangt klare Hinweise
Das betroffene Unternehmen hielt seine Darstellung für ausreichend und verwies darauf, dass der geschäftliche Hintergrund aus dem gesamten Auftritt erkennbar sei. Das Gericht folgte dieser Sicht jedoch nicht. Nach der Entscheidung reicht es nicht aus, wenn der Werbecharakter erst nach einem Klick deutlich wird. Bereits das Vorschaubild müsse eine entsprechende Kennzeichnung enthalten. Dies bedeutet für Ersteller bezahlter Inhalte: Der Werbecharakter sollte sofort sichtbar sein, etwa durch einen klaren Hinweis direkt im Bild oder Video. Denkbar ist auch, dass Instagram künftig eigene Funktionen für eine deutlichere Kennzeichnung in der Profilübersicht anbietet.
Mehr Transparenz für Nutzer
Hinter dem Urteil steht der Grundsatz, dass Werbung und redaktionelle Inhalte klar getrennt bleiben müssen. Für Nutzer bringt dies mehr Klarheit und ermöglicht eine bewusstere Entscheidung, ob sie einen Beitrag ansehen möchten. Noch ist die Entscheidung allerdings nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob das Unternehmen in Berufung geht. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die Kennzeichnungspraxis auf Social-Media-Plattformen haben.



