Immer mehr Polizeibeamte in Sachsen-Anhalt arbeiten freiwillig länger
Eine wachsende Zahl von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten in Sachsen-Anhalt entscheidet sich dafür, ihren Ruhestand freiwillig hinauszuschieben und länger im Dienst zu bleiben. Während im Jahr 2022 noch 69 solcher Anträge gestellt wurden, stieg die Zahl im Jahr 2025 bereits auf 98 Anträge an. Diese Daten gehen aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage hervor.
Anträge auf Dienstzeitverlängerung nehmen kontinuierlich zu
Die bewilligten Anträge zur Verlängerung der Dienstzeit zeigen einen klaren Aufwärtstrend. In den Jahren 2022 und 2023 wurden jeweils 65 und 68 Anträge genehmigt. Im Jahr 2024 stieg diese Zahl auf 85 bewilligte Anträge an. Für das vergangene Jahr 2025 waren es bereits 83 Genehmigungen bei zusätzlich sechs noch offenen Anträgen.
Polizeivollzugsbeamte haben die Möglichkeit, ihren Ruhestand um jeweils ein Jahr und insgesamt bis zu drei Jahre zu verschieben, sofern ein dienstliches Interesse vorliegt. Diese Regelung wird zunehmend in Anspruch genommen.
Gewerkschaft sieht persönliche und finanzielle Gründe
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bewertet die steigenden Zahlen als relativ hoch. Es handle sich stets um eine persönliche Entscheidung der einzelnen Beamten. Als mögliche Beweggründe nennt die Gewerkschaft finanzielle Überlegungen. Viele der betroffenen Polizisten gehören zu Altersgruppen, die bereits zu DDR-Zeiten im Berufsleben standen und nicht ihr gesamtes Erwerbsleben als Beamte verbracht haben.
Zudem lohnt sich das Weiterarbeiten finanziell, da eine Zulage von zehn Prozent gezahlt wird. Aber auch private Faktoren spielen eine Rolle, etwa wenn der Partner noch berufstätig ist und man gemeinsam in den Ruhestand wechseln möchte.
Viele Polizeibeamte gehen regulär mit 62 Jahren in Pension. Zahlreiche fühlen sich jedoch noch fit und verfügen über wertvolles Wissen, das sie an jüngere Kollegen weitergeben können. Die GdP betont, dass dieser Erfahrungsschatz wertvoll ist, jedoch im Vordergrund stehen müsse, dass ausreichend neues Personal eingestellt wird, um ausscheidende Kollegen rechtzeitig zu ersetzen.
Rekordeinstellungen seit 2019 sorgen für frischen Nachwuchs
Das Innenministerium verweist auf eine deutliche Personalaufstockung seit dem Jahr 2019, das als „Jahr der personalpolitischen Trendwende“ bezeichnet wird. Seitdem wurden insgesamt 2.813 Neueinstellungen vorgenommen. „Das bedeutet, dass rund 44 Prozent der heutigen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten in den letzten Jahren ihren Dienst in der Landespolizei begonnen haben“, so das Ministerium.
Der Anteil junger Kolleginnen und Kollegen ist dadurch erheblich gestiegen. Die hohe Zahl an Neueinstellungen bringe frische Impulse und stärke die Zukunftsfähigkeit der Polizei. Gleichzeitig bleibe durch die freiwillige Verlängerung der Dienstzeit langjährige Expertise und bewährtes Praxiswissen erhalten.
Ausgewogener Generationenmix als Erfolgsmodell
Das Zusammenspiel aus jungen Nachwuchskräften und erfahrenen Beamtinnen und Beamten schaffe einen stabilen und leistungsfähigen Generationenmix. Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) äußerte sich erfreut über diese Entwicklung: „Gerade weil der Anteil junger Kolleginnen und Kollegen inzwischen so hoch ist, freut es mich umso mehr, dass viele Beamtinnen und Beamte sich freiwillig entschieden haben, über die reguläre Arbeitszeit hinaus weiterzuarbeiten.“
Sie betonte, dass diese Polizisten ihren wertvollen Erfahrungsschatz weiterhin in den Dienst der Landespolizei stellen und damit einen wichtigen Beitrag zu einem guten Ausgleich sowie einem ausgewogenen Miteinander von jungen und erfahrenen Kollegen leisten.
Die Kombination aus verstärkter Nachwuchsgewinnung und der Möglichkeit zur freiwilligen Dienstzeitverlängerung scheint sich in Sachsen-Anhalt als erfolgreiches Personalmodell zu etablieren, das sowohl Kontinuität als auch Erneuerung in der Polizeiarbeit gewährleistet.



