Formfehler korrigiert: Falschparker in NRW zahlen wieder Abschleppkosten
Die kurze Phase der Erleichterung für Falschparker in Nordrhein-Westfalen ist bereits wieder vorbei. Nachdem ein Kölner Gericht vergangene Woche entschieden hatte, dass die Halter von abgeschleppten Fahrzeugen die Kosten nicht tragen müssen, hat die Landesregierung nun einen entscheidenden Formfehler behoben. Damit gilt wieder die gewohnte Regelung: Wer falsch parkt, muss für die verursachten Abschleppkosten selbst aufkommen.
Ein formeller Irrtum mit praktischen Folgen
„Ein Formfehler wurde geheilt“, erklärte ein Sprecher des NRW-Innenministeriums gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Mit dieser Korrektur folgte die Landesregierung der Empfehlung des Kölner Verwaltungsgerichts, das in seinem Urteil auf einen rechtlichen Mangel hingewiesen hatte. Das Gericht hatte festgestellt, dass die aktuelle Rechtslage in NRW keine Berechnung von Abschleppkosten zuließ – ein Umstand, der auf einen zeitlichen Fehler bei der Verordnungserlassung zurückzuführen war.
Hintergrund dieser ungewöhnlichen Entwicklung liegen zwei konkrete Parkverstöße in Köln, die sich vor zwei Jahren ereigneten. In einem Fall parkte ein Auto in einer Feuerwehrzufahrt, im anderen Fall wurde eine Vespa auf einem Gehweg abgestellt, wo eigentlich Baumpflegearbeiten geplant waren. Das örtliche Ordnungsamt ordnete in beiden Fällen das Abschleppen der Fahrzeuge an, woraufhin die Halter Rechnungen über 200 Euro beziehungsweise gut 300 Euro erhielten.
Die rechtliche Lücke und ihre Schließung
Die betroffenen Fahrzeughalter klagten gegen diese Kostenforderungen – und erhielten zunächst Recht. Der Grund dafür war ein formeller Fehler der Landesregierung: Diese hatte im Jahr 2023 eine entsprechende Verordnung erlassen, jedoch zu einem Zeitpunkt, als noch eine ältere Rechtsgrundlage aus dem Polizeigesetz NRW gültig war. Eigentlich hätte die Landesregierung warten müssen, bis der Landtag die veraltete Kostenregelung gestrichen hatte, bevor sie die neue Verordnung in Kraft setzen konnte.
Durch diese zeitliche Ungenauigkeit entstand eine rechtliche Lücke, die das Kölner Verwaltungsgericht nun aufgedeckt hat. Die Landesregierung reagierte prompt und korrigierte den Formfehler, sodass die Abschleppkosten wieder rechtmäßig erhoben werden können. Damit ist die kurze Phase der Kostenerstattung für Falschparker bereits wieder beendet, und die gewohnte Praxis wurde vollständig wiederhergestellt.
Diese Entwicklung unterstreicht, wie wichtig präzise gesetzgeberische Verfahren sind und welche konkreten Auswirkungen selbst kleinere formelle Fehler haben können. Für Verkehrssünder in Nordrhein-Westfalen bedeutet dies, dass sie weiterhin mit den finanziellen Konsequenzen ihres Fehlverhaltens rechnen müssen.



