Abschlepp-Chaos in NRW: Gericht erklärt Gebühren für rechtswidrig
In Nordrhein-Westfalen herrscht derzeit ein regelrechtes Chaos beim Thema Abschleppen. Der Grund dafür ist ein peinlicher Gesetzesfehler der Landesregierung, der nun zu einer bedeutenden gerichtlichen Entscheidung geführt hat.
Urteil des Verwaltungsgerichts Köln
Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Abschleppkosten nach der aktuellen Rechtslage in NRW gar nicht erhoben werden dürfen. Wer im Jahr 2024 in Nordrhein-Westfalen abgeschleppt wurde, könnte daher sein Geld zurückfordern. Die Richter hoben die Gebührenbescheide in zwei konkreten Fällen auf und erklärten die zugrundeliegenden Tarifstellen für unwirksam.
Hintergrund des Gesetzesfehlers
Der Fehler liegt in der zeitlichen Abfolge der Gesetzgebung. Die neue Gebührenverordnung wurde bereits im August 2023 von der Landesregierung beschlossen, obwohl die alte Regelung im Polizeigesetz zu diesem Zeitpunkt noch gültig war. Erst vier Monate später, im Dezember 2023, schuf der Landtag die rechtliche Grundlage für diese Änderung. Diese Diskrepanz führte dazu, dass die Tarifstellen für Abschleppkosten als nichtig erklärt wurden.
Konkrete Fälle vor Gericht
Auslöser für das Urteil waren zwei Parkverstöße in Köln. In einem Fall stand ein Auto in einer Feuerwehrzufahrt, im anderen Fall parkte eine Vespa auf einem Gehweg unter Baumpflegearbeiten. Das Ordnungsamt ließ beide Fahrzeuge abschleppen und stellte Rechnungen über 200,55 Euro beziehungsweise 305,88 Euro aus. Die Halter klagten gegen diese Gebühren und erhielten vor Gericht Recht.
Mögliche Folgen und nächste Schritte
Die Richter wiesen in ihrem Urteil darauf hin, dass die Landesregierung die fehlerhaften Tarifstellen rückwirkend neu erlassen könnte, was eine sogenannte „Heilung“ der Situation ermöglichen würde. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Sollte Berufung eingelegt werden, wird das Oberverwaltungsgericht in Münster über den Fall entscheiden. Bis dahin bleibt die Situation unklar und das Abschlepp-Chaos in NRW besteht fort.
Diese Entwicklung hat erhebliche Auswirkungen auf Kommunen und Bürger in Nordrhein-Westfalen. Viele Fragen zur Rückforderung bereits gezahlter Abschleppkosten und zur künftigen Handhabung von Parkverstößen sind noch offen. Experten erwarten, dass ähnliche Fälle in anderen Gerichten folgen könnten, solange die rechtliche Grundlage nicht geklärt ist.



