Rot-Rot in MV überholt sich selbst: Doppelte Vorstöße zum Bürokratieabbau
Rot-Rot in MV überholt sich beim Bürokratieabbau

Rot-Rot in Mecklenburg-Vorpommern: Doppelte Anläufe zur Staatsmodernisierung

In Mecklenburg-Vorpommern erinnert die aktuelle politische Dynamik an alte Zeiten: Überholen ohne einzuholen, einst ein Schlagwort in der DDR, scheint in der Landespolitik neue Relevanz zu gewinnen. SPD und Linke haben im Landtag einen Antrag zur Verwaltungsmodernisierung eingebracht, der inhaltlich fast deckungsgleich mit Maßnahmen ist, die das Kabinett bereits eine Woche zuvor beschlossen hat.

Zwei Dokumente, eine Botschaft: Digitalisierung und Effizienz im Fokus

Punkt 15a auf der Tagesordnung der März-Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern spricht vielen Bürgern aus dem Herzen. Der Antrag von SPD und Linken zielt auf eine moderne, effiziente, bürgernahe und wirtschaftsfreundliche Verwaltung ab. Konkret sollen unnötige Nachweis- und Berichtspflichten abgebaut sowie Genehmigungs- und Förderverfahren vereinfacht werden. Durch klare Zuständigkeiten und verbindliche Fristen sollen Entscheidungen beschleunigt werden. Die Digitalisierung von Prozessen und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) stehen im Mittelpunkt, um Verwaltungsabläufe effizienter zu gestalten.

Allerdings ist dieser Inhalt nicht neu: Bereits am 10. März 2026 hatte das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung nach einem Kabinettsbeschluss den Startschuss zur Umsetzung von 237 Maßnahmen zur Staatsmodernisierung in Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben. Finanz- und Digitalisierungsminister Heiko Geue betonte: „Wir müssen Verwaltung konsequent vom Bürger her denken. Dazu brauchen wir Beschleunigungsgesetze vom Bund und eine enge Zusammenarbeit bei digitalen Lösungen mit Bund und den Ländern.“

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Konkrete Schritte und zeitliche Überschneidungen

Die geplanten Vorhaben basieren auf der im Dezember 2025 von Bund und Ländern vereinbarten Föderalen Modernisierungsagenda. In Mecklenburg-Vorpommern sollen nun in einem ressortübergreifenden Artikelgesetz kurzfristig umsetzbare rechtliche Anpassungen gebündelt werden. Einige Maßnahmen, wie Erleichterungen im Vergaberecht, wurden bereits teilweise umgesetzt. So wurden die Wertgrenzen für Dienstleistungsaufträge von 5.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben, und es werden mehr Eigenerklärungen anstelle von Nachweisen verlangt. Zudem sollen Registerauskünfte künftig elektronisch durch Behörden abrufbar sein, statt vorgelegt werden zu müssen.

Das Ministerium nennt darüber hinaus weitere konkrete Vorhaben, die im Landtagsantrag nicht explizit erwähnt werden:

  • Statt beglaubigter Kopien und Originalurkunden, wie in vielen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen gefordert, sollen einfache Kopien ausreichen.
  • Die bisher verlangte Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift soll durch die elektronische Form ersetzt werden.

Aus der SPD-Fraktion wird das Timing als „etwas unglücklich“ bezeichnet, betont aber, dass das Thema Staatsmodernisierung ein permanentes Anliegen sei. Das Parlament wird sich am Mittwoch, eine gute Woche nach dem Kabinett, erneut mit Plänen zur Entbürokratisierung beschäftigen, was die doppelte Behandlung des Themas unterstreicht.

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