Mecklenburg-Vorpommern startet umfassende Verwaltungsmodernisierung
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat einen entscheidenden Schritt zur Modernisierung der Verwaltung eingeleitet. Mit einem umfassenden Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau, der bereits das Kabinett passiert hat, soll die öffentliche Verwaltung im Nordosten Deutschlands bürger- und unternehmensfreundlicher werden. Finanz- und Digitalisierungsminister Heiko Geue (SPD) betonte bei der Vorstellung der Pläne, dass noch vor dem Sommer konkrete Verbesserungen greifen sollen.
Automatische Genehmigungen und Abschaffung der Schriftform
Ein zentraler Punkt des Gesetzesentwurfs betrifft die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Künftig sollen Anträge in vielen Bereichen nach drei Monaten Bearbeitungszeit automatisch als erteilt gelten, wenn die zuständige Behörde nicht reagiert hat. Diese Regelung gilt allerdings nicht für finanzielle Leistungen des Staates oder sensible Bereiche wie Jagdrecht und Schulgesetz, wo weiterhin individuelle Prüfungen erfolgen müssen.
Ebenfalls wegfallen soll das Schriftformerfordernis in vielen Verwaltungsvorgängen. Eine einfache E-Mail wird künftig in zahlreichen Fällen ausreichen, während die Pflicht zur eigenhändigen Unterschrift entfällt. „Damit entfallen Gebühren für Beglaubigungen und zusätzliche Behördengänge“, erklärt Minister Geue. Auch bei Ausbildungsnachweisen und Berufsanerkennungen sollen einfache Kopien oder digitale Dateien künftig genügen.
Digitalisierung als Schlüssel zur Entlastung
Für Minister Geue steht fest: „Keine Digitalisierung ohne Bürokratieabbau“. Dabei betont er, dass es nicht um weniger Rechtsstaat gehe, sondern um bessere und effizientere Verfahren. Die geplanten Änderungen würden Schutzstandards unberührt lassen, während unnötige Umwege und administrative Aufwände wegfallen sollen.
Insgesamt werden durch das neue Gesetz ressortübergreifend 93 bereits bestehende Gesetze und Verordnungen angepasst. „Unternehmen erhalten schnellere Genehmigungen und mehr Planungssicherheit. Bürgerinnen und Bürger sparen Wege, Zeit und Kosten“, führt Geue aus. Gleichzeitig werde die Verwaltung entlastet und könne sich stärker auf inhaltliche Aufgaben konzentrieren.
Streichen von Berichtspflichten und digitale Bekanntmachungen
Der Gesetzesentwurf sieht vor, zahlreiche Berichts- und Dokumentationspflichten zu streichen. Darunter fallen beispielsweise jährliche Berichte zu Schiffsabfällen, verpflichtende Stellungnahmen der Landesregierung zu jedem Datenschutzbericht sowie Evaluierungsberichte im Seniorenbereich. Diese Maßnahmen entsprechen laut Geue Forderungen aus der Wirtschaft, die seit längerem einen Abbau von Bürokratie fordern.
Öffentliche Bekanntmachungen und Planunterlagen sollen nach Verabschiedung des Gesetzes grundsätzlich nur noch digital veröffentlicht werden. Die Informationen sind dann zu jeder Zeit und von überall abrufbar, während das mehrfache Auslegen in verschiedenen Behörden entfällt. Dies bedeutet eine erhebliche Vereinfachung für Bürger und Unternehmen, die sich über behördliche Verfahren informieren müssen.
Bundesratsinitiativen für überregionalen Bürokratieabbau
Mecklenburg-Vorpommern plant zudem zwei Bundesratsinitiativen, die über die Landesgrenzen hinaus wirken sollen. Die erste Initiative zielt auf einen Bürokratieabbau auch im Bundesrecht ab, während die zweite eine Verzehnfachung der Mindestwerte bei europaweiten Ausschreibungen erreichen will.
Konkret soll bei gewerblichen Dienstleistungen erst ab einem Volumen von 2,1 Millionen Euro und im Baubereich erst ab 54 Millionen Euro europaweit ausgeschrieben werden müssen. „Dies würde neben einer Aufwandsreduzierung auch einen deutlichen Zeitgewinn mit sich bringen“, so Minister Geue. Der Gesetzesentwurf soll im Mai in erster Lesung in den Landtag eingebracht und im Juli abschließend beraten werden.



