Mietpreisbremse für acht Ferienorte an der MV-Ostseeküste beschlossen
Die rot-rote Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern hat eine entscheidende Maßnahme zur Sicherung bezahlbaren Wohnraums ergriffen. In acht beliebten Ferienorten an der Ostseeküste wird künftig die Mietpreisbremse gelten. Betroffen sind die Gemeinden Binz, Graal-Müritz, Heringsdorf, Kühlungsborn, Rerik, Sellin, Zingst und Zinnowitz. Diese Regelung tritt neben den bereits bestehenden Beschränkungen in den Universitätsstädten Rostock und Greifswald in Kraft.
Konkrete Regelungen und Ausnahmen
Für Neuverträge dürfen die Mieten höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bei bestehenden Mietverhältnissen ist innerhalb von drei Jahren eine maximale Steigerung von 15 Prozent erlaubt. Ohne diese neue Kappungsgrenze wären 20 Prozent in drei Jahren möglich gewesen. Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen:
- Neubauten sind von der Mietpreisbremse ausgenommen.
- Umfassend modernisierte Wohnungen fallen nicht unter die Regelung.
- Mieterhöhungen nach Modernisierungen bleiben weiterhin möglich.
Die sogenannte „Mietenbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung Küste“ tritt in Kraft, sobald sie im Amtsblatt veröffentlicht wird.
Grundlage: Gutachten belegt angespannten Wohnungsmarkt
Die Entscheidung des Kabinetts basiert auf einem ausführlichen Gutachten. In allen acht Gemeinden liegen mindestens zwei der im Bürgerlichen Gesetzbuch genannten Kriterien für einen angespannten Wohnungsmarkt vor:
- Überdurchschnittlich stark steigende Mieten
- Überdurchschnittliche Mietbelastung der Bevölkerung
- Geringer Leerstand bei gleichzeitig hoher Nachfrage
Innenminister Christian Pegel (SPD) betonte, dass in diesen touristischen Hotspots die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gefährdet sei. „Es ist unsere Verantwortung, hier für einen fairen Ausgleich zu sorgen und die Menschen vor übermäßigen Mietsteigerungen zu schützen“, erklärte Pegel.
Mietpreisbremse als Teil einer Gesamtstrategie
Der Innenminister machte deutlich, dass die Mietpreisbremse allein einen bestehenden Wohnungsmangel nicht beheben kann. Sie kann jedoch die Folgen mildern und für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen. Pegel betonte, dass in den betroffenen Gemeinden jetzt ein verstärktes Neubau-Engagement notwendig sei, um langfristig das Wohnraumproblem zu lösen.
Diese Maßnahme zeigt, wie die Landesregierung auf die besonderen Herausforderungen in touristisch geprägten Regionen reagiert, wo der Druck auf den Wohnungsmarkt durch Feriengäste und Zweitwohnungsbesitzer besonders hoch ist.



