Berliner Arbeitsgericht bestätigt Kündigung: Zahnärzte-Versorgungswerk fordert Millionen-Entschädigung
Zahnärzte-Versorgungswerk fordert Millionen-Entschädigung

Berliner Arbeitsgericht bestätigt Kündigung: Zahnärzte-Versorgungswerk fordert Millionen-Entschädigung

Nach hohen Verlusten durch gescheiterte Kapitalanlagen hat das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) Schadenersatzforderungen gegen seinen ehemaligen Direktor erhoben. Das Berliner Arbeitsgericht hat die ordentliche Kündigung des Managers bereits Ende Januar für wirksam erklärt, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Klage auf Schadenersatz eingereicht

Beim Arbeitsgericht der Hauptstadt ist eine entsprechende Klage des Versorgungswerks eingegangen. Ein Gütertermin ist für Mitte Juni angesetzt. Die genaue Höhe der Forderungen wurde von der Gerichtssprecherin nicht genannt. Nach Berichten des Tagesspiegel und der Agentur Bloomberg fordert das VZB jedoch knapp 50 Millionen Euro von dem früheren Direktor. Der Anwalt des Gekündigten äußerte sich während des laufenden Verfahrens nicht zu Details.

Interessenkonflikt und riskante Anlagestrategien

Das Gericht begründete die Kündigung damit, dass der Kläger seine Position als Direktor und in Leitungsgremien zahlreicher Beteiligungsunternehmen missbraucht habe. Er habe sich in einen Interessenkonflikt begeben, ohne das Versorgungswerk darüber zu informieren, obwohl er dazu verpflichtet gewesen sei. Hintergrund der Auseinandersetzung bilden Kapitalanlagen für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung von Zahnärzten und Zahnärztinnen.

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Wirtschaftsprüfer ermittelten im vergangenen Jahr, dass die Anlagen deutlich weniger wert sind als angenommen. Es wird eine Versorgungslücke von mehr als einer Milliarde Euro befürchtet, die auf riskante Anlagestrategien zurückzuführen sein soll.

Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat zu dem Fall Ermittlungen eingeleitet. Nach Angaben eines Behördensprechers wird der Anfangsverdacht der Bestechlichkeit beziehungsweise der Bestechung geprüft. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung für den ehemaligen Direktor.

Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer beschäftigt die Berliner Justiz damit an mehreren Stellen. Der Ausgang der Klage und der Ermittlungen bleibt abzuwarten, während die betroffenen Zahnärzte und Zahnärztinnen mit den finanziellen Folgen der fehlgeschlagenen Investments konfrontiert sind.

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