Stellplatz-Ablöse in Lychen fast verdoppelt: Bauherren zahlen bis zu 4455 Euro
Wer in Lychen ein neues Gebäude errichtet, aber auf dem eigenen Grundstück keinen Platz für die erforderlichen Parkflächen hat, muss künftig deutlich höhere Ablösebeiträge an die Stadt zahlen. Die Stadtverordneten haben in ihrer jüngsten Sitzung die dritte Änderung der Stellplatzablösesatzung beschlossen, wodurch sich die Beträge nahezu verdoppeln.
Pflicht zur Stellplatznachweisung bei Neubauten
Gemäß der Brandenburgischen Bauordnung müssen Bauherren bei Neubauvorhaben eine bestimmte Anzahl von Stellplätzen nachweisen, die von der Größe und Nutzung des Bauprojekts abhängt. Können diese Parkplätze nicht auf dem eigenen Grundstück realisiert werden, besteht die Möglichkeit, sie bei der Kommune finanziell abzulösen.
Die Stadt Lychen führte bereits 1993 eine entsprechende Stellplatzablösesatzung ein, die 1998 und 2005 erstmals angepasst wurde. Nun hat die Verwaltung unter Bauamtsleiter Konrad Thürkow den Stadtverordneten die dritte Novellierung vorgelegt. Als Gründe nannte Thürkow im Stadtentwicklungsausschuss die geänderten Bodenrichtwerte sowie die gestiegenen Baukosten für die Herstellung von Stellplätzen.
Neue Gebietseinteilung und deutlich erhöhte Beiträge
Die Satzung teilt das Stadtgebiet in zwei Geltungsbereiche auf. Gebietsteil I umfasst nun den Innenstadtbereich, während Gebietsteil II das übrige Stadtgebiet einschließlich aller Ortsteile abdeckt. Die Beiträge wurden erheblich angehoben:
- Im Innenstadtbereich (Gebietsteil I) steigt der Ablösebetrag von bisher 2441,75 Euro auf nun 4455 Euro pro Stellplatz.
- Im übrigen Stadtgebiet (Gebietsteil II) erhöht sich der Beitrag von 2004,25 Euro auf 3577,50 Euro pro Stellplatz.
Sven Herwig von der Fraktion Lychen tut gut bezeichnete die Erhöhung um rund 2000 Euro als „heftig“. Die Stadtverwaltung begründet die Anpassung mit den aktuellen Bodenrichtwerten und den gestiegenen Baukosten.
Begrenzte Auswirkungen auf die Stadtkasse
Obwohl die Beiträge deutlich steigen, rechnet die Stadt nicht mit einem nennenswerten Mehreinnahmen. Die Zahl neuer Bauvorhaben in Lychen ist überschaubar, und die meisten Bauherren sind von der Regelung nicht betroffen. „Es betrifft weniger als fünf Stellplätze im Jahr“, erklärte Bauamtsleiter Konrad Thürkow auf Nachfrage.
Vor diesem Hintergrund sahen die Stadtverordneten keinen weiteren Diskussionsbedarf. Der Beschluss zur dritten Änderung der Stellplatzablösesatzung wurde einstimmig gefasst. Die neuen Beiträge gelten ab sofort für alle Bauvorhaben, bei denen Stellplätze nicht auf dem eigenen Grundstück realisiert werden können.



