Wagenknecht schließt Koalitionen aus und fordert Bürgerregierungen für Ostdeutschland
Rund ein halbes Jahr vor den Landtagswahlen in Ostdeutschland hat BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht eine klare Absage an traditionelle Regierungsbündnisse erteilt. Die Parteigründerin schließt für ihre Partei sowohl Koalitionen mit der AfD als auch sogenannte Brandmauer-Koalitionen gegen die AfD kategorisch aus. Diese Position könnte die Regierungsbildung in den betroffenen Bundesländern erheblich erschweren, doch Wagenknecht präsentiert einen alternativen Vorschlag.
Die Idee der überparteilichen Bürgerregierung
Statt klassischer Koalitionsregierungen präzisiert die 56-jährige Politikerin ihre bereits bei der Bundestagswahl 2025 ins Spiel gebrachte Idee einer Expertenregierung. Nun spricht sie konkret von „Bürgerregierungen“, die durch bestimmte Merkmale gekennzeichnet sein sollen: „Kennzeichen einer Bürgerregierung ist ein überparteilicher Ministerpräsident und das Prinzip: Kompetenz vor Parteibuch. Ihr sollten anerkannte Persönlichkeiten aus dem jeweiligen Bundesland angehören.“
Eine solche Regierung solle „im Parlament mit Sachargumenten um Mehrheiten werben und könnte mit wechselnden Mehrheiten regieren“. Nach Wagenknechts Vorstellung könnten sich auf diese Weise alle Parteien einbringen – also auch die AfD. Die BSW-Gründerin beschreibt ihr Modell als „eine Art runder Tisch 2.0“ und sieht darin eine Chance: „Der Osten könnte damit zum Vorreiter einer neuen politischen Kultur in ganz Deutschland werden.“
Herausforderungen bei den anstehenden Landtagswahlen
Im September 2026 werden in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin neue Landtage gewählt. In den beiden ostdeutschen Flächenländern zeigt sich in aktuellen Umfragen ein klares Bild: Die AfD ist bei weitem stärkste Kraft, verfügt aber nach gegenwärtigem Stand über keine Koalitionspartner. Das BSW lag in Umfragen für Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt zuletzt bei etwa fünf Prozent.
Wenn die Partei von Sahra Wagenknecht tatsächlich in die Parlamente einzieht, aber mit keiner anderen Partei koalieren will, könnte eine Regierungsmehrheit im herkömmlichen Sinne extrem schwierig werden. Wagenknecht kritisiert zudem die Koalitionen von 2024 in Thüringen und Brandenburg als „einen schweren Anfängerfehler“.
Historische Vorbilder und verfassungsrechtliche Fragen
Eine Experten- oder Bürgerregierung ist im politischen System der Bundesrepublik Deutschland auf Landes- oder Bundesebene unbekannt. Historische Beispiele für solche Regierungsformen gab es in Ausnahmesituationen, etwa in Italien oder während der Finanzkrise in Griechenland. In Deutschland weist das Grundgesetz den politischen Parteien eine zentrale Rolle zu.
Artikel 21 des Grundgesetzes formuliert deutlich: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen.“ Diese verfassungsrechtliche Verankerung der Parteien stellt Wagenknechts Vorschlag vor besondere Herausforderungen.
Offene Fragen und praktische Umsetzung
Bei dem Modell der Bürgerregierung bleiben mehrere zentrale Fragen ungeklärt. Unklar ist insbesondere, wie ein Ministerpräsident oder eine Ministerpräsidentin und deren Kabinett ausgewählt werden sollen und aus welchem Personenkreis diese stammen würden. Erklärungsbedürftig wäre für Wählerinnen und Wähler auch der Umstand, dass sie zunächst Parteien und deren Spitzenkandidaten wählen, dann aber ganz andere Personen regieren würden.
Die Idee der Bürgerregierung stellt somit nicht nur das traditionelle Parteiensystem in Frage, sondern wirft auch praktische und demokratietheoretische Probleme auf. Ob sich dieses Modell in der politischen Realität umsetzen lässt und wie es von der Bevölkerung angenommen würde, bleibt abzuwarten.



