Linke-Politiker wegen Kinderpornografie verurteilt - Partei fordert Austritt
Der ehemalige Linke-Abgeordnete Markus Gleichmann (40) ist wegen des Besitzes von Kinderpornografie rechtskräftig verurteilt worden. Das Amtsgericht Stadtroda erließ einen Strafbefehl gegen den Politiker, der von 2019 bis 2024 für die Linke im Thüringer Landtag saß. Die Strafe umfasst neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie eine Zahlung von 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung.
Skandal überschattete Wahlkampf
Bereits im August 2024 war der Kinderporno-Skandal um Gleichmann öffentlich geworden und hatte den Wahlkampf der Linken in Thüringen erheblich überschattet. Der Politiker, der selbst Vater zweier Kinder ist, soll sich über das sogenannte Darknet auf verschlüsselten Tauschbörsen tausende kinderpornografische Fotos und Videos beschafft haben. Die Ermittlungen begannen nach der Zerschlagung eines Kinderpornografie-Rings, wobei ausgewertete Daten schließlich zur IP-Adresse Gleichmanns im Landtag in Erfurt führten.
Nach Aufhebung seiner parlamentarischen Immunität durchsuchten Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt Wohnsitz und Büros des Abgeordneten. Dabei wurden zahlreiche Datenträger sichergestellt, auf denen Ermittler insgesamt 3192 kinderpornografische sowie 725 jugendpornografische Bild- und Videodateien fanden.
Politische Konsequenzen
Trotz des bereits bekannten Skandals trat Gleichmann bei der Landtagswahl 2024 noch als Direktkandidat im Saale-Holzland-Kreis sowie über die Landesliste seiner Partei an, da die Wahlzettel bereits gedruckt waren und sein Name nicht mehr gestrichen werden konnte. Parteiämter und Wahlkampfaktivitäten hatte er jedoch ruhen lassen.
Nun hat Gleichmann die Vorwürfe eingeräumt und angekündigt, den Strafbefehl zu akzeptieren ohne Einspruch einzulegen, wodurch ein öffentliches Gerichtsverfahren vermieden wird. Auf Nachfragen wollte er sich weder zur Strafe noch zu seiner politischen Zukunft äußern.
Die Linke Thüringen reagierte umgehend: „Ein solches Verhalten ist mit unseren Werten unvereinbar. Nach der Rechtskraft des Strafbefehls hat der Landesverband das Mitglied deshalb aufgefordert, unverzüglich aus der Partei auszutreten. Sollte dies nicht erfolgen, werden die erforderlichen Schritte bis hin zu einem Parteiausschluss eingeleitet“, erklärte ein Sprecher des Landesverbands. Damit distanziert sich die Partei deutlich von ihrem ehemaligen Abgeordneten und setzt ein klares Zeichen gegen Kinderpornografie.



