Anklam: AfD überschreitet Plakatgrenze deutlich - Ordnungsamt zählt 101 statt erlaubter 50
AfD-Plakate in Anklam: 101 statt 50 - Ordnungsamt zählt nach

AfD überschreitet Plakatgrenze in Anklam deutlich

Das Ordnungsamt der Stadt Anklam hat im Vorfeld der Bürgermeisterwahl einen deutlichen Verstoß gegen die geltenden Werberegeln festgestellt. Bei einer Kontrolle am Samstagvormittag wurden insgesamt 101 Wahlplakate der AfD im gesamten Stadtgebiet gezählt, obwohl laut Vorschrift maximal 50 Plakate erlaubt sind.

Doppelte Anzahl statt erlaubter Grenze

Ordnungsamtschef Raik Gabbe erklärte die genauen Bestimmungen: „Erlaubt sind maximal 30 Plakate an Hauptstraßen und 20 an Nebenstraßen, also insgesamt 50 Werbemittel.“ Die AfD hatte mit ihren 101 Plakaten somit mehr als die doppelte Anzahl der zulässigen Wahlwerbung im Stadtbild platziert.

Der Verstoß wurde nach einem konkreten Bürgerhinweis überprüft. Gabbe persönlich nahm die Zählung vor und stellte die deutliche Überschreitung fest. Noch am selben Samstag wurde der AfD-Kandidat Jörg Valentin aufgefordert, die überzähligen Plakate umgehend zu entfernen.

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Schnelle Beseitigung der überzähligen Plakate

„Am Montagvormittag wurde uns Vollzug gemeldet“, berichtete Gabbe weiter. Bei einer stichprobenartigen Nachkontrolle durch das Ordnungsamt waren tatsächlich deutlich weniger AfD-Plakate im Stadtbild zu sehen. Der Kandidat hatte die Aufforderung somit zeitnah umgesetzt und die Anzahl auf das zulässige Maß reduziert.

Interessanterweise beschäftigten Wahlplakate am vergangenen Wochenende beide Bürgermeisterkandidaten in Anklam, allerdings aus völlig unterschiedlichen Gründen:

  • Während Michael Galander von der IfA mehrere seiner Großplakate beschädigt vorfand und Sachbeschädigungen zur Anzeige brachte
  • Musste AfD-Kandidat Jörg Valentin überzählige Plakate auf Anordnung des Ordnungsamtes entfernen lassen

Keine weiteren Verstöße bekannt

Nach Angaben des Ordnungsamtes scheint die Wahlwerbung ansonsten kein größeres Streitthema zu sein. Weitere Verstöße gegen die Plakatierungsregeln sind den Behörden derzeit nicht bekannt. Die Bürgermeisterwahl in Anklam verläuft somit, abgesehen von diesem Vorfall, ohne nennenswerte Zwischenfälle bei der Wahlwerbung.

Die schnelle Reaktion des Ordnungsamtes auf den Bürgerhinweis und die umgehende Umsetzung der Aufforderung durch den AfD-Kandidaten zeigen, dass die Einhaltung der Wahlkampfregeln in Anklam ernst genommen wird. Die Kontrolle erfolgte am 30. März 2026 und führte zu einer zeitnahen Korrektur des Verstoßes.

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