Bundeswehr-Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte: Grüne fordern Korrektur
Bundeswehr-Regel für Auslandsaufenthalte: Grüne fordern Korrektur

Bundeswehr-Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte: Grüne fordern Korrektur

Die Grünen fordern eine umgehende Korrektur der neuen Regelung, nach der sich Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren längere Auslandsaufenthalte von der Bundeswehr genehmigen lassen müssen. Fraktionschefin Britta Haßelmann kritisierte im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur, die Vorgabe sei wenig sinnhaft und gefährde die Akzeptanz des modernisierten Wehrdienstes erheblich.

Kritik an überhasteten Beratungen

„Verteidigungsminister Pistorius, das Ministerium sowie SPD und Union stehen jetzt blamiert und blank da“, erklärte Haßelmann deutlich. „Sie verantworten die überhasteten Parlamentsberatungen und haben damit für mehr Bürokratie, weniger Akzeptanz und reduzierte Wehrhaftigkeit gesorgt.“ Die Grünen-Politikerin forderte eine schnelle Korrektur dieser Fehler.

Das Verteidigungsministerium hatte die neue Regelung im Wehrdienst-Modernisierungsgesetz am Osterwochenende bestätigt, nachdem zunächst die „Frankfurter Rundschau“ darüber berichtet hatte. Allerdings bleiben zahlreiche Fragen offen und einige Aspekte der Vorgaben erscheinen widersprüchlich.

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Wer ist konkret betroffen?

Betroffen sind alle männlichen Personen im wehrdienstfähigen Alter zwischen 17 und 45 Jahren. Diese Regelung ist im Wehrdienst-Modernisierungsgesetz verankert, das bereits zum 1. Januar in Kraft getreten ist. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums präzisierte: „Nach dem Gesetzeswortlaut sind männliche Personen ab der Vollendung des 17. Lebensjahres dazu verpflichtet, Auslandsaufenthalte, die länger als drei Monate dauern, vorab beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen zu lassen.“

Neu ist insbesondere, dass diese Vorschrift nun auch außerhalb von Spannungs- und Verteidigungsfällen gilt. Bisher war eine solche Genehmigungspflicht nur in Krisenzeiten vorgesehen.

Begründung und Hintergründe der Regelung

Mit dem neuen Wehrdienstgesetz wurde für junge Männer ab dem Jahrgang 2008 eine verpflichtende Musterung eingeführt. Diese müssen zunächst einen umfangreichen Fragebogen ausfüllen und später auf Einladung an medizinischen Untersuchungen teilnehmen, um ihre Eignung für den Wehrdienst feststellen zu lassen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Truppenstärke von derzeit etwa 180.000 auf zukünftig 260.000 aktive Soldaten zu erhöhen.

Der Wehrdienst bleibt zwar weiterhin freiwillig und die allgemeine Wehrpflicht ist vorerst ausgesetzt. Dennoch argumentiert das Verteidigungsministerium, dass die Bundeswehr für den Ernstfall wissen müsse, wer sich gegebenenfalls längerfristig im Ausland aufhält. Das neue Gesetz bilde die rechtliche Grundlage, um bei Bedarf Elemente des modernisierten Wehrdienstes wie die obligatorische Musterung praktisch umsetzen zu können.

Verwirrung bei der praktischen Umsetzung

Auf konkrete Nachfragen beim Ministerium blieb unklar, was diese Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte in der Praxis genau bedeutet. Einerseits verwies der Sprecher auf den wortgetreuen Gesetzestext, andererseits betonte er: „Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist.“

Ob dennoch ein formeller Antrag beim Karrierecenter notwendig wird oder die Genehmigung automatisch als erteilt gilt, blieb unbeantwortet. Der Sprecher ergänzte: „Die Regelung galt bereits in den Zeiten des Kalten Krieges und hatte damals keine praktische Relevanz, insbesondere ist sie auch nicht sanktioniert.“ Dies deutet darauf hin, dass bei einem Verstoß gegen die Vorschrift keine Strafe zu erwarten ist. Wie viele Genehmigungsanträge seit Jahresbeginn bereits gestellt wurden, konnte das Ministerium nicht mitteilen.

Reaktionen aus der Opposition

Neben den Grünen übt auch die Linke scharfe Kritik an der neuen Regelung. Die Abgeordnete Desiree Becker bezeichnete das Wehrdienstgesetz als „handwerklich schlecht gemacht“ und sieht darin eine Vorbereitung auf eine mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht. „Es ist erstaunlich, dass das Gesetz im Nachhinein konkretisiert werden soll“, monierte Becker. „Gerade bei so weitreichenden Eingriffen in persönliche Freiheiten müsste von Anfang an ein klarer und rechtssicherer Rahmen bestehen.“

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Der AfD-Verteidigungspolitiker Rüdiger Lucassen forderte die Bundesregierung auf, „eine pragmatische Lösung ohne großen Verwaltungsaufwand und unnötige Zumutungen für junge Männer zu erarbeiten“.

Positionen der Koalitionsparteien

Die Koalitionsparteien Union und SPD reagierten vergleichsweise zurückhaltend auf die Kritik. Der CSU-Verteidigungspolitiker Thomas Erndl sprach sich in der „Welt“ für eine pragmatische Umsetzung aus: Solange der Wehrdienst freiwillig bleibe, solle es keinen echten Genehmigungsprozess geben. Stattdessen sei eine reine „Mitteilungspflicht“ denkbar.

Christoph Schmid, stellvertretender verteidigungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, betonte: „Für die SPD-Bundestagsfraktion war es immer wichtig, dass die Grundlage des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes die Freiwilligkeit ist. Daher hat dieser Passus, der noch aus Zeiten des Kalten Krieges stammt, für uns auch keinerlei Umsetzungsrelevanz.“