Bundeswehr schafft Klarheit bei Ausreise-Regelungen
Die Bundeswehr will noch in dieser Woche eine generelle Ausnahme von der im neuen Wehrdienstgesetz festgeschriebenen Genehmigungspflicht für Auslandsreisen erteilen. Wie die Truppe am Dienstag auf ihrer Internetseite mitteilte, muss sich vor der Abreise niemand abmelden. "Es muss sich vor der Abreise niemand abmelden", stellte die Bundeswehr ausdrücklich klar und beendete damit die Verunsicherung, die am Osterwochenende durch eine Regelung im neuen Wehrdienstgesetz entstanden war.
Hintergrund der umstrittenen Regelung
Das seit Jahresbeginn geltende Wehrdienstmodernisierungsgesetz sah ursprünglich vor, dass Männer zwischen 17 und 45 Jahren längere Auslandsaufenthalte grundsätzlich von der Bundeswehr genehmigen lassen müssen. Diese Bestimmung hatte für erhebliche Diskussionen und Kritik gesorgt, insbesondere von Oppositionsparteien und Friedensorganisationen.
Die Bundeswehr präzisierte nun ihre Position: "Männer zwischen 17 und 45 Jahren brauchen sich nicht gesondert vor einem Auslandsaufenthalt abmelden." Allerdings betonte die Truppe auch, dass sich diese Regelung ändern könnte, "wenn sich die Sicherheitslage verschärfen und der Wehrdienst verpflichtend werden sollte". Für diesen Fall habe das Verteidigungsministerium mit dem Gesetz vorgesorgt.
Verfahren bei möglicher Verschärfung
Sollte eine Ausreisegenehmigung tatsächlich wieder erforderlich werden, wären die Karrierecenter der Bundeswehr für eventuelle Genehmigungen zuständig. In diesem Fall müssten sich Männer zwischen 17 und 45 Jahren bei Aufenthalten über drei Monate eine Genehmigung einholen. Der Sprecher der Bundeswehr hatte zuvor erklärt: „Da der Wehrdienst nach geltendem Recht ausschließlich auf Freiwilligkeit beruht, sind entsprechende Genehmigungen grundsätzlich zu erteilen.“
Durch neue Verwaltungsvorschriften solle klargestellt werden, „dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist“, betonte der Sprecher weiter. Diese administrative Klarstellung soll noch in dieser Woche erfolgen.
Politische Reaktionen und Kontroversen
Die Regelung hatte bereits vor der Klarstellung der Bundeswehr für politische Kontroversen gesorgt. BSW und Linke warnten vor einem Zusammenhang mit der Einführung einer Wehrpflicht. BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht sagte, der Passus im neuen Gesetz zeige, „dass die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht längst beschlossene Sache in der Regierung ist“ und forderte den Rücktritt von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD).
„Dass sich Männer Auslandsaufenthalte bei der Bundeswehr genehmigen lassen müssen, erinnert an DDR- und Mauerzeiten, mit Demokratie und freiheitlicher Grundordnung hat das nichts zu tun“, kritisierte Wagenknecht scharf. Die Linke bezeichnete das Wehrgesetz als „handwerklich schlecht“.
Auch die Grünen äußerten Bedenken. Die sicherheitspolitische Sprecherin Sara Nanni forderte Klarheit von Seiten der Bundeswehr: „Die Bürger haben ein Recht darauf, schnell zu wissen, ob und falls ja welche Pflichten zum Melden sie haben“, sagte sie der „Welt“.
Hintergrund der Wehrdienstreform
Zum 1. Januar war eine umfassende Wehrdienstreform in Kraft getreten. Beschlossen worden war eine Wiedereinführung der Wehrerfassung und eine verpflichtende Musterung ganzer Jahrgänge. Ziel ist eine personelle Aufstockung der Truppe, wobei die Entscheidung für den Wehrdienst freiwillig bleiben soll, sofern angestrebte Personalziele erreicht werden.
Hintergrund der Reform waren neue Nato-Vorgaben angesichts der erhöhten Bedrohung durch Russland. Der politische Geschäftsführer der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), Yannick Kiesel, sagte den Zeitungen des Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), es werde „die Basis für eine vollständige Wehrpflicht geschaffen“.
Verteidigung der Reform
CSU-Politiker Thomas Erndl verteidigte hingegen die Reform. „Mit dem Wehrdienstmodernisierungsgesetz haben wir die Wehrerfassung wieder eingeführt und an verschiedenen Stellen Vorsorge für den Fall getroffen, dass wir zu einer Wehrpflicht zurückkehren“, sagte Erndl dem Portal Politico.
Der Politiker betonte jedoch, dass der Wehrdienst weiterhin freiwillig bleibe. „Damit kann die Genehmigungspflicht entweder zu einer Meldepflicht werden oder man setzt die Genehmigung grundsätzlich voraus, sodass der Aufwand für betroffene Bürger minimal sein wird.“ Diese Aussage unterstreicht den pragmatischen Ansatz der Bundeswehr, der nun mit der angekündigten generellen Ausnahme konkretisiert wird.



