Steuerreform: Koalition ringt um Entlastung und Gegenfinanzierung
Steuerreform: Koalition ringt um Entlastung und Gegenfinanzierung

Die schwarz-rote Koalition steht in dieser Woche vor einer entscheidenden Phase: Ein großes Reformpaket soll geschnürt werden, doch dicke Brocken wie die Steuerreform und flexiblere Arbeitszeiten müssen noch aus dem Weg geräumt werden. Am Mittwoch kommen die Spitzen der Koalition zusammen, um über die umstrittene Reform der Einkommensteuer zu beraten, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll.

Was ist die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Nicht nur Erwerbstätige zahlen sie, sondern auch Inhaber kleinerer und mittlerer Betriebe. Bund und Länder erhalten jeweils 42,5 Prozent, die Gemeinden 15 Prozent. Daher ist der Bund bei einer Reform auf die Zustimmung des Bundesrats angewiesen. Der Tarif ist progressiv: Wer mehr verdient, führt prozentual mehr Steuern ab. Der Grundfreibetrag, der 2026 bei 12.348 Euro liegt, garantiert das steuerfreie Existenzminimum. Über dem Grundfreibetrag gibt es Tarifzonen mit steigenden Steuersätzen. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro für Ledige, der Reichensteuersatz von 45 Prozent ab 277.826 Euro.

Warum soll eine Reform kommen?

Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag auf eine Reform verständigt, um kleine und mittlere Einkommen zu entlasten. Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler, kritisierte den aktuellen Tarifverlauf: „Während in den 1960er Jahren ein Vielfaches vom Durchschnittseinkommen nötig war, damit der Spitzensteuersatz griff, reicht heute teils das 1,2-Fache eines durchschnittlichen Einkommens aus.“ Dies betreffe gut verdienende Facharbeiter, Handwerksmeister, Ingenieure und viele kleine und mittlere Unternehmen.

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Wie soll die Reform aussehen?

Die genaue Ausgestaltung ist unklar. Im Kern geht es um die Verschiebung der Tarifzonen und das Ausmaß der Entlastung. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat zwei Vorschläge vorgelegt: eine kleinere Reform mit Entlastungen von gut zehn Milliarden Euro und eine größere mit einem Volumen von rund 25 Milliarden Euro. Die Kosten hängen stark von der konkreten Ausgestaltung ab.

Was sind die Streitpunkte?

Hauptstreitpunkt ist die Gegenfinanzierung. Die SPD will Bezieher hoher Einkommen (ab 100.000 Euro) sowie hohe Erbschaften stärker belasten. Die Union lehnt dies ab, ebenso wie einen höheren Spitzensteuersatz. Als möglich gilt jedoch die Zustimmung der Union zu einer höheren Reichensteuer. Eine Anhebung um einen Prozentpunkt brächte aber nur Mehreinnahmen von rund einer Milliarde Euro. Viel Geld würde eine Erhöhung der Mehrwertsteuer bringen: Der Regelsatz liegt aktuell bei 19 Prozent, eine Erhöhung um einen Prozentpunkt brächte 16 Milliarden Euro. Zugleich könnte der Mehrwertsteuersatz für Lebensmittel auf null Prozent gesenkt werden. Eine höhere Mehrwertsteuer würde jedoch die Inflation treiben, die infolge des Iran-Kriegs und Preissprüngen bei Öl und Gas ohnehin gestiegen ist.

Volumen und grundlegende Reform

Die Frage ist, wie hoch das Volumen der Entlastungen ist und ob es überhaupt eine grundlegende Reform wird. Im Herbst will die Bundesregierung Berichte zum Existenzminimum und zur Steuerprogression vorlegen. Eine verfassungsrechtlich gebotene Anpassung des Grundfreibetrags kostet geschätzt rund vier Milliarden Euro, ebenso wie ein politisch gewollter Ausgleich der kalten Progression, wie es aus Koalitionskreisen hieß. Die kalte Progression beschreibt eine schleichende Steuererhöhung, wenn eine Gehaltserhöhung durch die Inflation aufgefressen wird, aber dennoch zu einer höheren Besteuerung führt. Strittig ist auch, wie die Länder mit rückläufigen Steuereinnahmen umgehen. Dem Vernehmen nach gibt es bereits Rufe nach einer Gegenfinanzierung durch den Bund, was die Spielräume der Verhandler weiter einschränken könnte.

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Abbau von Subventionen

Hinter den Kulissen werfen sich Union und SPD gegenseitig vor, beim Abbau von Subventionen und Steuervergünstigungen nicht ambitioniert genug zu sein. Umstritten ist etwa die Abschaffung des Handwerkerbonus, also Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen, sowie die Privilegien für Dienstwagen. Im Gespräch ist bei Finanzhilfen auch die Rasenmäher-Methode, eine pauschale Kürzung um einen bestimmten Prozentsatz. Bei vielen Finanzhilfen ist dies jedoch nicht ohne Weiteres möglich, etwa bei der Förderung erneuerbarer Energien. Denkbar ist auch, dass im Bundeshaushalt noch massiver gespart wird, was jedoch Proteste vieler Lobbygruppen auslösen könnte.