Die Zahl der Einbürgerungen in Deutschland ist im Jahr 2025 auf einen neuen Höchststand gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte, erwarben rund 332.500 Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit – ein Anstieg von 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Es ist der fünfte Anstieg in Folge.
Herkunftsländer im Fokus
Am häufigsten ließen sich erneut Menschen aus Syrien einbürgern, gefolgt von Personen mit türkischer und russischer Staatsangehörigkeit. Diese drei Länder stechen in der Statistik deutlich hervor. Seit der Einführung der Statistik im Jahr 2000 wurden nie mehr als 300.000 Menschen pro Jahr eingebürgert.
Arten der Einbürgerung
Fast alle Fälle verteilen sich auf zwei Einbürgerungsarten: Regelfalleinbürgerungen, die eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren in Deutschland voraussetzen, sowie Miteinbürgerungen von Ehepartnern und Kindern. Insgesamt entfielen 91 Prozent aller Fälle auf diese beiden Kategorien.
Doppelte Staatsbürgerschaft: Hohe Quote
Von der neuen Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft hat der überwiegende Teil der Neubürger Gebrauch gemacht. Laut einer Umfrage des Mediendienstes Integration lag die Quote der Mehrstaatigkeit in den Städten, die Daten erhoben haben, zwischen 85 und 98 Prozent. Die wenigen Neubürger, die keinen Doppelpass wählten, waren entweder vor der Einbürgerung staatenlos oder ihr Herkunftsland gestattet die Mehrstaatigkeit nicht – wie Indien, Äthiopien oder Eritrea.
Reform des Staatsangehörigkeitsrechts
Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen, die Ende Juni 2024 in Kraft trat. Seither darf, wer Deutscher wird, generell die bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Zuvor war dies nur für EU-Bürger oder in Ausnahmefällen möglich. Zudem reichen seit der Reform fünf statt acht Jahre rechtmäßiger Aufenthalt für eine Einbürgerung. Die sogenannte Turbo-Einbürgerung für besonders gut Integrierte nach drei Jahren wurde jedoch von der schwarz-roten Bundesregierung wieder gekippt.
Politische Reaktionen
CDU-Innenexperte Günther Krings forderte eine Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes. „Dass neue Einbürgerungen in so hoher Zahl zur doppelten Staatsbürgerschaft führen, ist keine gute Entwicklung“, sagte Krings. Er sehe dringenden Handlungsbedarf und schlug vor, die rechtlichen Möglichkeiten zu erweitern, dass Doppelstaatler die deutsche Staatsangehörigkeit in besonderen Fällen leichter verlieren können – etwa bei schweren Straftaten oder Extremismus. „Die bisherigen Tatbestände zum Verlust des deutschen Passes reichen absolut nicht aus“, kritisierte er.



