Spaniens Migrationskurs – ein Modell für Deutschland?
Vor den spanischen Konsulaten bilden sich derzeit lange Warteschlangen, denn irreguläre Migranten benötigen dringend Nachweise, um von dem außergewöhnlichen Angebot der Regierung in Madrid profitieren zu können. Während Deutschland, die USA und viele weitere westliche Staaten im Umgang mit irregulärer Migration einen restriktiven Kurs verfolgen, geht die linksgerichtete Regierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez einen deutlich anderen Weg: Sie hat angekündigt, den Status von rund einer halben Million Zuwanderern zu legalisieren. Diese kontroverse Maßnahme wirft die entscheidende Frage auf: Könnte dieses spanische Modell auch für Deutschland als Vorbild dienen?
Das spanische Legalisierungsprogramm im Detail
Ein aktueller Regierungsbeschluss sieht vor, dass alle Einwanderer, die nachweisen können, sich am 31. Dezember 2025 bereits seit mindestens fünf Monaten in Spanien aufgehalten zu haben und keine Straftaten begangen zu haben, auf Antrag eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis mit integrierter Arbeitserlaubnis erhalten können. Nach Ablauf eines Jahres besteht die Möglichkeit, diese vorläufige Genehmigung in eine reguläre Aufenthaltserlaubnis umzuwandeln. Aus migrationspolitischer Perspektive handelt es sich dabei um einen ausgesprochen liberalen Ansatz, während verwaltungstechnisch ein pragmatisches Vorgehen im Vordergrund steht.
Interessanterweise ist ein nicht unerheblicher Teil der Migranten, die sich in Spanien nun um einen legalen Aufenthaltstitel bemühen, nicht mit dem gefährlichen Schlepperboot oder auf anderen irregulären Wegen ins Land gelangt. Viele sind stattdessen mit einem regulären Touristenvisum aus Lateinamerika eingereist und nach Ablauf der Visumsfrist einfach im Land geblieben.
Deutsche Perspektive: Möglich, aber nicht gewollt
Wäre eine vergleichbare Regelung auch in Deutschland möglich? Grundsätzlich ja, denn EU-Recht steht einem solchen Vorhaben nicht entgegen. Allerdings würde eine Umsetzung nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums nicht ohne eine grundlegende Änderung des geltenden Aufenthaltsrechts auskommen.
Die Bundesregierung betrachtet das spanische Modell mit deutlicher Skepsis und sieht es keineswegs als Vorbild an. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums erklärt dazu: „Im deutschen Recht ist eine klare Trennung von Arbeitsmigration und Asylzuwanderung vorgesehen, um illegale Einreisen und aussichtslose Asylanträge mit dem primären Ziel der Arbeitsaufnahme in Deutschland zu verhindern und damit Fehlanreize zu vermeiden.“
Kritische Stimmen und Bedenken
Kritiker des spanischen Ansatzes wenden ein, dass solche Legalisierungskampagnen, wie es sie vor etlichen Jahren bereits in Italien und einigen anderen europäischen Staaten gegeben hat, unweigerlich Anreize für irreguläre Migration schaffen würden. Ihrer Argumentation nach könnten Zuwanderer bewusst darauf setzen, eine gewisse Zeit ohne gültige Aufenthaltserlaubnis im Land zu bleiben, um dann bei einer möglichen nächsten Regulierungswelle eine Genehmigung für einen längerfristigen Aufenthalt zu erhalten.
Professor Winfried Kluth, Vorsitzender des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR), erläutert: „Vor allem Menschen mit geringer Qualifikation nutzen solche Kampagnen, um einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel zu erhalten. Allerdings ist auch zu beobachten, dass nicht wenige dieser Personen dann wieder in den illegalen Aufenthalt abtauchen, weil sie als legale Arbeitskräfte, die Steuern und Sozialabgaben zahlen müssen, für viele Arbeitgeber nicht mehr attraktiv genug sind.“
Deutsche Alternativen: Das Chancen-Aufenthaltsrecht
In Deutschland existiert mit dem sogenannten Chancen-Aufenthaltsrecht bereits ein vergleichbares Instrument, das von der Ampel-Koalition für die Dauer von drei Jahren eingeführt wurde. Auch hier galt eine Stichtagsregelung: Einen entsprechenden Antrag konnten ausschließlich Geduldete stellen, die am 31. Oktober 2022 mindestens seit fünf Jahren ununterbrochen in Deutschland gelebt hatten.
Recherchen des Mediendienstes Integration ergaben, dass zum 30. April des vergangenen Jahres genau 31.372 Menschen über den sogenannten Chancen-Aufenthalt verfügten. Zu diesem Stichtag besaßen 16.646 Personen, die von der Sonderregelung Gebrauch gemacht hatten, bereits eine weiterführende Aufenthaltserlaubnis. Die übrigen ausländischen Staatsangehörigen, die ebenfalls versucht hatten, sich auf diesem Weg eine dauerhafte Perspektive in Deutschland zu schaffen, rutschten entweder zurück in den Status der Duldung, sind ausgereist oder haben auf anderem Wege einen Aufenthaltstitel erhalten – beispielsweise durch Heirat.
Geduldete sind dabei definiert als Menschen, die zwar ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten humanitären oder praktischen Gründen nicht abgeschoben werden können – etwa weil sie keine gültigen Ausweisdokumente besitzen oder schwer erkrankt sind. Eine Duldung ist dabei stets befristet und muss regelmäßig verlängert werden.
Zukunftspläne der Bundesregierung
Professor Kluth bewertet das deutsche Modell als „differenzierter und flexibler“ und sieht deshalb im deutschen Rechtssystem aktuell keinen Bedarf für eine umfassende Legalisierungskampagne nach spanischem Vorbild. „Aktuell wird aber auf der Basis des Koalitionsvertrags über eine Nachfolgeregelung für das Chancen-Aufenthaltsrecht nachgedacht“, fügt der Jurist hinzu.
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung sind die geplanten Bleiberechtsregelungen relativ detailliert ausformuliert. Dort heißt es konkret, dass für gut integrierte Geduldete ohne Vorstrafen mit geklärter Identität, die über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und seit einem Jahr durch ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ihren Lebensunterhalt überwiegend sichern können, die sich Ende 2024 seit mindestens vier Jahren in Deutschland aufgehalten haben, ein befristeter Aufenthaltstitel geschaffen werden soll. Laut dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD soll diese geplante Regelung bereits zum 31. Dezember 2027 wieder außer Kraft treten.
Zusammenfassend zeigt sich, dass Deutschland und Spanien trotz ähnlicher Herausforderungen in der Migrationspolitik deutlich unterschiedliche Wege beschreiten. Während Spanien auf breite Legalisierung setzt, bevorzugt Deutschland einen differenzierten Ansatz mit strengen Integrationsanforderungen. Die Debatte über die Vor- und Nachteile beider Modelle wird die politische Landschaft in Europa sicherlich noch länger beschäftigen.



