Brandenburg reformiert Kitafinanzierung: Weniger Bürokratie – aber höhere Essenskosten für Eltern
Seit drei Jahrzehnten wird die Finanzierung der Kindertagesstätten in Brandenburg über ein kompliziertes System mit mehreren Zahlern abgewickelt. Beteiligt sind das Land, die Kommunen, die Träger und die Eltern. Diese unübersichtliche Struktur hat immer wieder zu Zuständigkeitsstreitigkeiten geführt. Nun soll eine Vereinfachung kommen. Ab dem Jahr 2027 soll die Kitafinanzierung transparenter und unbürokratischer gestaltet werden.
Neues Gesetz soll Klarheit schaffen
Bildungsminister Gordon Hoffmann (CDU) gab am Dienstag nach der Sitzung des rot-schwarzen Kabinetts bekannt: „Wir machen die Finanzströme transparenter, digitaler und unbürokratischer.“ Der Gesetzentwurf, der von seinem Vorgänger Steffen Freiberg (SPD) vorbereitet wurde, liegt nun vor und muss den Landtag passieren. Die Neuregelung sieht vor, dass die Zuständigkeiten klarer verteilt werden und der bürokratische Aufwand für alle Beteiligten sinkt.
Was ändert sich für Eltern?
Ein zentraler Punkt der Reform betrifft die Kosten für das Mittagessen in den Kitas. Bislang wurden diese oft von den Kommunen oder Trägern subventioniert. Künftig sollen die Eltern einen höheren Anteil übernehmen. Dies könnte zu einer finanziellen Mehrbelastung für Familien führen. Gleichzeitig verspricht das Land, dass die Qualität der Verpflegung nicht darunter leiden wird. Weitere Änderungen betreffen die Digitalisierung der Zahlungsprozesse. Eltern sollen künftig online einsehen können, welche Beiträge sie zahlen und wofür diese verwendet werden.
Reaktionen aus der Politik
Die Opposition kritisierte die geplanten höheren Essenskosten. Die Linke forderte, dass das Mittagessen in Kitas kostenfrei bleiben müsse. Die Grünen mahnten an, dass die Qualität der Betreuung nicht durch Einsparungen gefährdet werden dürfe. Die Regierungskoalition aus SPD und CDU verteidigte den Entwurf als notwendigen Schritt zur Entbürokratisierung. Man wolle die Kitas zukunftsfähig machen und die Finanzierung auf eine solide Basis stellen.
Zeitplan
Der Gesetzentwurf wird in den kommenden Wochen im Landtag beraten. Ein Inkrafttreten ist für das Jahr 2027 vorgesehen. Die Übergangsfrist soll den Kommunen und Trägern Zeit geben, sich auf die neuen Regelungen einzustellen.



