Flüchtlingsunterkunft in Ziesendorf: Landkreis Rostock stoppt Pläne für ehemaliges Coca-Cola-Werk
Keine Flüchtlingsunterkunft in Ziesendorf: Landkreis stoppt Pläne

Flüchtlingsunterkunft in Ziesendorf: Landkreis Rostock zieht die Notbremse

Die langjährige Diskussion um eine mögliche Flüchtlingsunterkunft im ehemaligen Coca-Cola-Werk in Ziesendorf hat vorerst ein Ende gefunden. Der Landkreis Rostock hat beschlossen, den Mietvertrag für das ehemalige Logistikzentrum nicht zu unterzeichnen und setzt damit die umstrittenen Pläne auf Eis.

Entscheidung nach zweijähriger Debatte

Seit zwei Jahren wurde im 400-Einwohner-Dorf Ziesendorf kontrovers über die Unterbringung von Asylsuchenden im früheren Coca-Cola-Werk diskutiert. Während die Pläne bei einigen auf Gegenliebe stießen, formierte sich auch erheblicher Widerstand in der Bevölkerung und Politik, der in einer Bürgerinitiative gegen die Gemeinschaftsunterkunft gipfelte.

Landrat Sebastian Constien gab auf der Kreistagssitzung am 9. April in Güstrow bekannt: „Aufgrund der aktuellen Zahlen sehen wir uns nicht in Zugzwang, einen neuen Mietvertrag zu unterschreiben. Wir möchten die Kapazitäten in den vorhandenen Einrichtungen auslasten.“ Diese Aussage bedeutet konkret, dass Ziesendorf zunächst ohne Flüchtlingsunterkunft bleiben wird.

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Aktuelle Unterbringungssituation im Landkreis

Der Landkreis Rostock verfügt derzeit über neun Gemeinschaftsunterkünfte und fünf Flüchtlingsunterkünfte. Anja Kerl (SPD), Dezernentin für Finanzen und Soziales in der Kreisverwaltung, erklärt: „Beim Blick auf die Unterbringungskapazitäten gibt es keine großartigen Veränderungen bei der Belegung der Unterkünfte im Vergleich zum Februar.“

Allerdings verzeichnete man bei den Gemeinschaftsunterkünften einen leichten Anstieg, was Kerl auf geänderte rechtliche Rahmenbedingungen zurückführt: „Das hängt vor allem damit zusammen, dass wir seit Januar dieses Jahres eine geänderte Erlasslage haben, die es schwieriger macht für die dort untergebrachten Menschen, in den dezentralen Wohnraum zu ziehen.“

Dezentrale Unterbringung und Vertragsverlängerungen

Für die dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern, Geflüchteten und ukrainischen Kriegsvertriebenen hat der Landkreis Rostock 321 Wohnungen unterschiedlicher Größen angemietet, in denen insgesamt 756 Personen untergebracht sind. Bei fünf Gemeinschafts- und Flüchtlingsunterkünften laufen die Mietverträge demnächst aus, doch Kerl gibt Entwarnung: „Für alle fünf Objekte gibt es das Bekenntnis der jeweiligen Eigentümer, dass sie bereit sind, die Vermietung fortzusetzen.“

So steht etwa die Verlängerung der Flüchtlingsunterkunft Jugendhaus Teterow bis zum 31. Mai 2027 unmittelbar vor dem Abschluss. Die Notunterkunft Bollhäger Weg 2 in Bad Doberan bleibt als Reserve mit 150 Plätzen erhalten, wird aber derzeit nicht genutzt.

Niedrige Zuweisungszahlen ermöglichen Entscheidung

Die aktuellen Zahlen rechtfertigen nach Ansicht des Landkreises die Entscheidung gegen die neue Unterkunft in Ziesendorf. Anja Kerl teilt mit: „Die Zuweisungszahlen der Asylsuchenden im Landkreis Rostock bewegen sich auf einem konstanten Niveau. Stand jetzt haben wir 67 Zuweisungen von Asylbewerbern, 15 Zuweisungen von Ukrainern und insgesamt 69 Direktaufnahmen von ukrainischen Kriegsgeflüchteten.“

Landrat Constien betont jedoch, dass die Thematik nicht endgültig vom Tisch ist: „Es gibt Krisenherde auf der Welt, die immer auch bedeuten, dass es ein Fluchtgeschehen geben kann. Wenn sich die Lage wieder in eine Richtung entwickelt, die wir bis jetzt nicht ahnen, wird das wieder ein Thema.“ Solange die Zuweisungszahlen jedoch auf dem aktuellen niedrigen Niveau bleiben, bleibt das Projekt in der Schublade.

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