Grüne fordern Tempo bei Moorschutz vor geplantem Klimagesetz
Grüne fordern Tempo bei Moorschutz

Kurz vor der geplanten Abstimmung über das sogenannte Klimaverträglichkeitsgesetz fordern die Grünen im Landtag verbindliche Vorgaben – und das schneller, als die Landesregierung derzeit plant. Zwei Tage vor der Abstimmung im Schweriner Landtag drängt die oppositionelle Grünen-Fraktion auf mehr Tempo. Es brauche schon jetzt einen verbindlichen Klimaschutzplan, sagte der Grünen-Landtagsabgeordnete Harald Terpe. Laut Gesetzentwurf sei dieser aber erst bis 2028 vorgesehen.

Mecklenburg-Vorpommern soll bis 2040 treibhausgasneutral werden

Mecklenburg-Vorpommern müsse zudem, wie ursprünglich geplant, bis 2040 statt 2045 treibhausgasneutral werden. Das solle durch einen Ausbau der erneuerbaren Energien, eine Abkehr von fossilen Energien sowie den Schutz von Wäldern und Mooren erreicht werden. Die Fraktion hat demnach einen entsprechenden Änderungsantrag im Landtag eingereicht.

Schutz der Moore: Verbindliche Werte gefordert

„Insbesondere in den letzten beiden Feldern – Waldvermehrung, Moorvernässung – hat Mecklenburg-Vorpommern geradezu eine besondere Bedeutung auch für die Bundesebene“, sagte Terpe. Doch gerade für den Moorschutz fehlten im Gesetzentwurf der Landesregierung verbindliche Werte. Dabei sind Moore wichtige Kohlenstoffspeicher; ihre Wiedervernässung gilt als effektive Klimaschutzmaßnahme.

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Gesetzentwurf: Schritte zur Klimaneutralität bis 2045

In dem Entwurf, über den der Landtag am kommenden Mittwoch abstimmen will, sind die Schritte zur angestrebten Klimaneutralität bis 2045 genau festgelegt: Bis 2030 soll der CO2-Ausstoß in MV um 26 Prozent geringer sein als 2018. Fünf Jahre später sollen es 53 Prozent weniger sein, 2040 dann 78 Prozent weniger.

Grüne fordern Klimasachverständigenrat

Die Grünen-Fraktion fordert auch einen Klimasachverständigenrat, „der die Landesregierung und den Landtag sektorübergreifend zu Klimaschutz und Klimaanpassung berät“, wie es heißt. Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung müssten bei Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung im Klimaschutzplan ebenfalls berücksichtigt werden.

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