Anklage gegen Ärztin wegen Corona-Maskenbefreiungen fallengelassen - nur Impfvergehen bestraft
Ärztin: Anklage zu Maskenbefreiungen fallengelassen

Ärztin nach Corona-Ermittlungen größtenteils entlastet

Eine Allgemeinmedizinerin aus der Region Neubrandenburg, gegen die jahrelang wegen mutmaßlich illegaler Maskenbefreiungen während der Corona-Pandemie ermittelt wurde, ist von diesem Vorwurf nun freigesprochen. Das Amtsgericht Neubrandenburg hat die entsprechende Anklage auf Antrag der Staatsanwaltschaft fallengelassen. Die 66-jährige Medizinerin muss lediglich für ein separates Impfvergehen eine Geldstrafe zahlen.

35 Fälle von Maskenbefreiungen ohne Konsequenzen

Ursprünglich waren der Ärztin 35 Fälle zur Last gelegt worden, in denen sie angeblich Patienten – darunter ganze Familien – Befreiungen von der Maskenpflicht ausgestellt haben soll, ohne diese ausreichend untersucht zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Praxis bereits Ende 2021 durchsuchen lassen. Im Prozess betonte die Allgemeinmedizinerin jedoch, dass sie entgegen diesen Vorwürfen alle Patienten, auch aus anderen Bundesländern, persönlich in ihrer Praxis gesehen und untersucht habe.

Sie führte aus, dass zum Zeitpunkt der Durchsuchung eine Computerumstellung im Gange gewesen sei, bei der frühere Diagnosen wie Asthma zeitweise nicht sichtbar waren. Dies habe sich später normalisiert. Ihr Anwalt Dieter Johannes Schadewald verwies zudem darauf, dass eine spätere Betriebsprüfung der Kassenärztlichen Vereinigung ohne Beanstandungen verlaufen sei.

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Kritische Haltung zur Impfpolitik bekannt

Die Ärztin erklärte im Verfahren auch ihre ablehnende Haltung gegenüber Corona-Impfungen, die sie aus Überzeugung nicht angeboten habe. Grund sei unter anderem ein früherer Impfschaden bei ihrer Tochter. Sie habe sich intensiv mit dem deutschen Impfsystem beschäftigt und stehe diesem sehr skeptisch gegenüber. „Meine Erfahrung ist, dass viele Probleme eher auf das Impfen zurückgehen“, sagte sie in ihrem letzten Wort. Diese kritische Position war in der Region und darüber hinaus bereits während der Pandemie bekannt.

Verurteilung nur für Impfvergehen bei Masern-Impfung

Am Ende wurde die Medizinerin lediglich wegen eines anderen Falles verurteilt, der im Zuge der Ermittlungen aufgefallen war. Dabei ging es um eine Masern-Impfung für Kinder. Sie räumte ein, für einen dreijährigen Jungen ein „unrichtiges Gesundheitszeugnis“ ausgestellt zu haben, obwohl die erforderliche Zweitimpfung nicht erfolgt war. Die Ärztin erklärte, die Mutter habe die Bescheinigung trotzdem angefordert, da die Kita diese verlangt habe. Durch eine Trennung der Eltern sei die Impfung später in Lübeck nachgeholt worden.

Geldstrafe unter der Forderung der Staatsanwaltschaft

Richterin Scharner und die Schöffen verurteilten die Ärztin für dieses Vergehen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 60 Euro, also insgesamt 3600 Euro. Damit blieben sie 1200 Euro unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. „Sie hätten das mit der Impfung damals einfach nicht eintragen dürfen“, mahnte die Richterin die bisher nicht vorbestrafte Angeklagte.

Verteidiger Schadewald plädierte auf eine milde Strafe und verwies auf die lange Verfahrensdauer. „Meine Mandantin ist damals ziemlich verunglimpft worden. Erst im Nachhinein wird nun klar, dass vieles an Maßnahmen in der Corona-Zeit überzogen war“, resümierte er. Die kritischen Schilder an ihrer Praxistür während der Pandemie bleiben somit ohne juristische Folgen.

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