Rulantica-Missbrauchsfall: Täter zu fast fünf Jahren Haft verurteilt
Rulantica-Missbrauch: Täter zu fast fünf Jahren Haft verurteilt

Rulantica-Missbrauchsfall: Landgericht Freiburg verurteilt Täter zu fast fünf Jahren Haft

Im Zusammenhang mit dem Verschwinden und sexuellen Missbrauch eines sechsjährigen Mädchens aus dem Erlebnisbad Rulantica in Südbaden hat das Landgericht Freiburg ein deutliches Urteil gefällt. Ein 31-jähriger Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Tat hatte sich im Sommer 2025 im Umfeld des Europa-Parks in Rust ereignet und für erhebliche Betroffenheit gesorgt.

Die tragischen Ereignisse im Detail

Der Angeklagte, ein rumänischer Staatsbürger, hatte das damals sechs Jahre alte Mädchen laut Gerichtsunterlagen im Erlebnisbad Rulantica angesprochen und ihm Hilfe angeboten. Anschließend lockte er das Kind aus dem Badebereich heraus und führte es in ein nahegelegenes Maisfeld. Dort kam es zu dem sexuellen Missbrauch, gegen den sich das Mädchen wiederholt zur Wehr setzte.

Als Reaktion auf den Widerstand warf der Täter das verletzte und verängstigte Kind in ein Gebüsch an einer Straße und ließ es dort allein zurück. Erst mehrere Stunden später und mehrere Kilometer vom Bad entfernt wurde das Mädchen entdeckt – nur mit Bikini und Badeschlappen bekleidet, verletzt und in einem Zustand großer Angst.

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Geständnis und Festnahme des Täters

Im Prozess vor dem Landgericht Freiburg hatte der Angeklagte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs von Kindern eingeräumt. Über seinen Anwalt ließ er erklären: „Ich bereue sehr, dass das geschehen ist. Ich kann mir auch nicht erklären, wie es dazu kommen konnte.“

Nach der Tat war der Mann zunächst untergetaucht, wurde jedoch eine Woche später in seiner osteuropäischen Heimat festgenommen. Die Identifizierung erfolgte durch:

  • Zeugenaussagen von Besuchern des Europa-Parks
  • Videoaufnahmen, die der Europa-Park als Betreiber von Rulantica den Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt hatte
  • Weitere forensische Beweismittel

Sicherheitsmaßnahmen des Europa-Parks nach dem Vorfall

Der Europa-Park teilte auf Nachfrage mit, man äußere sich grundsätzlich nicht zu laufenden Gerichtsverfahren. Allerdings wurden nach der tragischen Tat umfangreiche Sicherheitsverbesserungen implementiert:

  1. Verschärfte Sicherheitsvorkehrungen im gesamten Erlebnisbad-Bereich
  2. Erweiterte Kontrollen beim Ein- und Auslass der Badeanlagen
  3. Sensibilisierung der Eltern durch gezielte Aufklärungsmaßnahmen
  4. Einführung von Sicherheitsarmbändern, auf denen Eltern ihre Telefonnummern für ihre Kinder hinterlegen können

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Sicherheit junger Besucher im Erlebnisbad Rulantica nachhaltig zu erhöhen und vergleichbare Vorfälle in Zukunft zu verhindern.

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