Nachbarschaftsstreit in Vorpommern eskaliert: Gericht verurteilt Handwerker
Das Amtsgericht Pasewalk hat einen besonders heftigen Nachbarschaftsstreit zwischen Mitgliedern eines Motorradklubs am Stettiner Haff und zwei Männern aus Berlin nun strafrechtlich vorläufig abgeschlossen. Richter Gerald Fleckenstein sprach einen 39-jährigen Handwerker aus der Region um Ueckermünde der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung schuldig, obwohl dieser eine Hilfestellung für seinen Rockerkumpel vor Gericht bestritt.
Unterschiedliche Lebensweisen führen zu 'Culture Clash'
Der 65-jährige Geschädigte, ein Archäologe und Historiker aus Berlin, und sein Lebensgefährte hatten sich vor Jahren ein Gehöft in Altwarp gekauft und aufwendig saniert, um es als Ferienhaus zu nutzen. Das Pech: Das Grundstück liegt in der Nähe des Geländes des Klubs „Riding Skulls“, wo selbst ernannte Rocker und viele Dorfbewohner regelmäßig laute Feiern veranstalteten.
Richter Fleckenstein bezeichnete die ständigen Auseinandersetzungen zwischen dem Motorradklub, der Feuerwehr und den meisten Dorfbewohnern auf der einen Seite und den offen homosexuell lebenden Männern auf der anderen Seite als einen „Culture Clash“, also einen Kulturkampf auf dem Lande. Die Dorfbewohner und die Berliner pflegen nach wie vor völlig unterschiedliche Lebensweisen, wie auch in diesem Prozess deutlich wurde.
Gewalttätige Attacke mit Nasenbeinbruch
Im März 2021 kam es zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung. Der 48-jährige Haupttäter, der bereits 2023 wegen dieses Falles zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, holte den nun angeklagten 39-jährigen Handwerker von dessen Grundstück ab. Als sie an der Auffahrt der Berliner vorbeikamen, soll einer der beiden eine bestimmte Geste gemacht haben, woraufhin der Haupttäter stoppte und den 65-Jährigen attackierte.
Der Handwerker gab an, er habe nur versucht, die beiden Streitenden zu trennen, und den Partner des Berliners dabei geschubst, um sich selbst zu schützen. Das Gericht sah dies jedoch anders und urteilte, dass der Angeklagte den Partner daran gehindert habe, seinem Mitbewohner zu Hilfe zu kommen. Der Geschädigte erlitt bei der Attacke einen Nasenbeinbruch, aber keine schweren Verletzungen.
Urteil und Berufungsankündigung
Der 39-Jährige erhielt sechs Monate Freiheitsstrafe, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das Gericht sah keine Hinweise auf eine homophobe Motivation, betonte aber die Schuld an der Körperverletzung. Der Angeklagte war bisher nicht vorbestraft.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Angeklagten hat bereits Berufung eingelegt, sodass der Fall Ende 2026 möglicherweise noch einmal am Landgericht verhandelt wird. In den vergangenen Jahren ist die Mitgliederzahl des Rockerklubs deutlich zurückgegangen, und traditionelle Feiern wie das Ostertreffen fielen teilweise aus, sollen aber in diesem Jahr wieder stattfinden.



