Rechtskräftiges Urteil: Melanie Müller muss Geldstrafe für Hitlergruß zahlen
Die Schlagersängerin Melanie Müller ist rechtskräftig wegen des Zeigens des Hitlergrußes verurteilt worden. Ein Sprecher des Landgerichts Leipzig bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa, dass die eingelegte Revision als unzulässig verworfen wurde. Grund dafür war, dass die Revision nicht innerhalb der gesetzlichen Frist begründet worden war.
Verzicht auf weitere Rechtsmittel
Die 37-jährige Sängerin hatte bereits zuvor auf ihrer Instagram-Seite mitgeteilt, dass sie sich nach sehr reiflicher Überlegung entschieden habe, die Revision nicht weiterzuverfolgen. In einem ausführlichen Statement begründete Müller diesen Schritt vor allem mit dem Druck, der in den vergangenen Monaten auf meine Familie und insbesondere auf meine Kinder ausgeübt wurde.
Sie betonte jedoch ausdrücklich, dass diese Entscheidung keine Zustimmung zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen bedeute. Müller bleibt bei ihrer Darstellung der Ereignisse und distanziert sich von jeglicher extremistischer Ideologie.
Die strafbare Geste und das Verfahren
Laut den Gerichtsunterlagen hatte Melanie Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrfach den Hitlergruß gezeigt. Karen Aust, Vorsitzende Richterin am Landgericht Leipzig, erklärte in der Urteilsbegründung: Die Angeklagte habe sich zum Ende eines Konzertes durch das Publikum hinreißen lassen, mehrfach den rechten Arm nach oben zu strecken.
Das Landgericht Leipzig hatte die ehemalige RTL-Dschungelkönigin Mitte Januar in zweiter Instanz wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie wegen Drogenbesitzes verurteilt. Die verhängte Gesamtstrafe beträgt 70 Tagessätze à 50 Euro, was einer Gesamtsumme von 3.500 Euro entspricht.
Verteidigungsstrategie und Strafmaß
Die Verteidigung um Rechtsanwalt Adrian Stahl hatte in beiden Instanzen auf Freispruch plädiert und zunächst angekündigt, Revision gegen das Urteil vor dem Oberlandesgericht Dresden einlegen zu wollen. Müller und ihr Verteidiger bestritten stets die Anklagevorwürfe.
Ihre Argumentation lautete:
- Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt
- Diese Armbewegung sei bei vielen Konzerten zum Schlachtruf Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi gemacht worden
- Melanie Müller habe keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch
In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Leipzig noch eine deutlich höhere Strafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro verhängt, was 80.000 Euro entsprochen hätte. Das Landgericht reduzierte das Strafmaß in zweiter Instanz erheblich, da es die aktuellen Einkünfte der Sängerin deutlich geringer einstufte als das Amtsgericht.
Rechtliche Konsequenzen und gesellschaftliche Bedeutung
Mit der Verwerfung der Revision ist das Urteil nun rechtskräftig und muss von Melanie Müller umgesetzt werden. Der Fall hat über die rein juristische Dimension hinaus auch eine gesellschaftspolitische Bedeutung, da er die Grenzen künstlerischer Freiheit und die Verantwortung von Personen des öffentlichen Lebens thematisiert.
Die Entscheidung des Landgerichts Leipzig sendet ein klares Signal gegen die Verharmlosung nationalsozialistischer Symbole und unterstreicht die Bedeutung des Strafrechts im Umgang mit verfassungsfeindlichen Symbolen. Gleichzeitig zeigt der Fall die Komplexität von Beweiswürdigung und Strafzumessung in solchen Verfahren.



