Justizministerin Hubig fordert Entkriminalisierung von Schwarzfahren - Gefängnisstrafen für Fahrscheinsünder sollen abgeschafft werden
Hubig will Schwarzfahren entkriminalisieren - Keine Gefängnisstrafen mehr

Justizministerin Hubig will Schwarzfahren entkriminalisieren

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich in einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung deutlich für eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ausgesprochen. Die aktuelle Praxis, dass Menschen wegen fehlender Fahrscheine in Bus und Bahn ins Gefängnis kommen können, stellt sie grundsätzlich infrage.

Gefängnisstrafen für Fahrscheinsünder binden Ressourcen

Jährlich werden in Deutschland zwischen 7000 und 9000 Menschen inhaftiert, weil sie ohne gültigen Fahrschein unterwegs waren und die verhängten Geldstrafen nicht bezahlen können. Diese sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen binden nach Angaben Hubigs erhebliche Ressourcen in der Justiz, die an anderer Stelle dringender benötigt würden.

Die Ministerin betonte: "Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung." Sie verwies auf die Überlastung von Gerichten und Gefängnissen und fragte: "Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?"

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Modernisierung des Strafrechts geplant

Im Rahmen der geplanten Modernisierung des Strafrechts, auf die sich die schwarz-rote Koalition verständigt hat, soll nun auch die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens kritisch geprüft werden. Bislang gilt nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuches das Fahren ohne gültigen Fahrschein als Straftat.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) unterstützt Hubigs Vorstoß. Swen Walentowski vom DAV erklärte: "Der soziale Nutzen der Strafbarkeit ist zweifelhaft, der Schaden für die Allgemeinheit dagegen immens." Dem Verein zufolge belaufen sich die Kosten für Verfahren und Haftstrafen in diesem Bereich auf rund 200 Millionen Euro jährlich.

Initiative Freiheitsfonds kauft Gefangene frei

Bereits im Februar hatte die Initiative Freiheitsfonds die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe gefordert. Die Gruppe kauft bundesweit Gefangene frei, die wegen Schwarzfahrens inhaftiert wurden. Laut Leonard Ihßen, Sprecher der Initiative, trifft es fast ausschließlich sozial schwache Personen.

Um einen Gefangenen freizukaufen, zahlt die Initiative durchschnittlich 800 Euro, abhängig vom individuellen Tagessatz des Betroffenen. Fast alle freigekauften Personen sind erwerbslos, einige sogar wohnungslos. Die Initiative betont, dass die aktuelle Regelung vor allem Mittellose treffe und keine abschreckende Wirkung habe.

Frankfurt als Vorreiter

Nicht zum ersten Mal wird über eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens diskutiert. Frankfurt am Main hatte bereits zuvor entsprechende Pläne angekündigt und könnte damit eine Vorreiterrolle einnehmen. Die Diskussion gewinnt vor dem Hintergrund der geplanten Strafrechtsreform an Bedeutung.

Justizministerin Hubig betonte, dass die Prüfung der Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens ein wichtiger Teil der Modernisierungsbemühungen sei. Sie verwies darauf, dass die Justizressourcen sinnvoller eingesetzt werden könnten, etwa bei der Bearbeitung schwerwiegenderer Straftaten.

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