Prozess gegen Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette: Anklage fordert Verurteilung wegen versuchten Mordes
Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette (67) eine Verurteilung wegen versuchten Mordes gefordert. Staatsanwältin Annette Marquardt sprach am Dienstag vor dem Landgericht Verden von Delikten „mit ganz erheblicher krimineller Energie“. Sie warf Klette vor, sich selbst als Opfer des Staates dargestellt und die Taten „in unerträglicher Weise bagatellisiert“ zu haben.
Damit widerspricht die Anklage dem Gericht. Während die Richter von einem „bedingten Tötungsvorsatz“ ausgehen, wertet die Staatsanwaltschaft die Taten als versuchten Mord – eine schwerwiegendere Einstufung.
Die Vorwürfe gegen Klette
Klette soll gemeinsam mit den ehemaligen RAF-Terroristen Burkhard Garweg (57) und Ernst-Volker Staub (71) Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überfallen haben. Das Trio soll zwischen 1999 und 2016 mehr als 2,7 Millionen Euro erbeutet haben, um sein Leben im Untergrund zu finanzieren.
Der Prozess läuft seit mehr als einem Jahr. Klette, die der sogenannten dritten Generation der RAF angehörte, steht unter anderem wegen versuchten Mordes, Raubs und Verstößen gegen Waffengesetze vor Gericht. Ermittler nahmen sie am 26. Februar 2024 in ihrer 1,5-Zimmer-Wohnung in Berlin-Kreuzberg fest. Von ihren mutmaßlichen Komplizen Garweg und Staub fehlt weiter jede Spur. „Diese Wohnung war eine Asservatenkammer. Dankenswerterweise hat Frau Klette nichts weggeworfen“, sagte die Staatsanwältin und verwies damit auf die Vielzahl an Beweismitteln.
Klette nutzt Prozess für politische Erklärungen
Seit Prozessbeginn versucht das Gericht, die Taten zu rekonstruieren. Doch das ist schwierig, denn Klette selbst schweigt zu den Überfällen. Stattdessen nutzte sie die Aufmerksamkeit für politische Botschaften – etwa für eine Kritik am Kapitalismus oder an Militäreinsätzen. Einige ihrer Opfer brachen dagegen in Tränen aus.
Um weiteren Zeugen eine Aussage zu ersparen, stellte das Gericht die Verfahren zu fünf Überfällen ein. Die Taten in Northeim, Celle und Stade in Niedersachsen, Elmshorn in Schleswig-Holstein sowie Löhne in Nordrhein-Westfalen sind seitdem nicht mehr Teil des Prozesses. Sollte Klette verurteilt werden, hätten die fünf Fälle laut Gericht ohnehin keine größeren Auswirkungen auf das Strafmaß.
Nach Planung des niedersächsischen Gerichtes könnte am Mittwoch die Nebenklage plädieren. Die Verteidigung will am 12. und 13. Mai ihre Anträge stellen. Ein Urteil wird frühestens Ende Mai erwartet.



