Union lehnt Hubigs Vorstoß zur Entkriminalisierung des Schwarzfahrens entschieden ab
Union gegen Entkriminalisierung des Schwarzfahrens

Union stemmt sich gegen Hubigs Plan zur Entkriminalisierung des Schwarzfahrens

Die schwarz-rote Bundesregierung ist in einer zentralen justizpolitischen Frage tief gespalten. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen Vorstoß gestartet, um das Fahren ohne Ticket im öffentlichen Nahverkehr zu entkriminalisieren. Ihr Koalitionspartner, die Union, lehnt diese Idee jedoch mit deutlichen Worten ab und warnt vor gravierenden Konsequenzen.

Hubig will Strafwürdigkeit kritisch prüfen

Angesichts überlasteter Gerichte und Gefängnisse in Deutschland will Justizministerin Hubig die Strafbarkeit des Schwarzfahrens neu bewerten. In einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung stellte sie die grundsätzliche Frage: „Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?“ Hubig argumentiert, dass der aktuelle Paragraf 265a des Strafgesetzbuches, der Schwarzfahren als Straftat einstuft, überprüft werden müsse, um Haftstrafen für Betroffene zu vermeiden.

Union bezeichnet Vorstoß als nicht sozial

Die Union reagierte umgehend mit scharfer Kritik. Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) erklärte in der Rheinischen Post und der Funke Mediengruppe: „Eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens wird es mit der Union nicht geben.“ Krings betonte, dass es sich beim Schwarzfahren nicht um einen harmlosen Streich handle, sondern um ein „gemeinschädliches Betrugsdelikt“. Er warnte davor, dass ohne die Strafbarkeit Fahrkartenkontrollen ihren Sinn verlieren würden, was zu einem Anstieg der Schwarzfahrerzahlen führen könnte. „Um das auszugleichen, müssten die Fahrpreise für alle anderen deutlich steigen“, so der Rechtsexperte. Eine solche Politik sei nicht sozial, sondern treibe die Kosten für ehrliche Fahrgäste in die Höhe.

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Unterstützung von Anwaltverein und Linken

Hubigs Initiative findet jedoch auch Unterstützung. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) drängt ebenfalls auf eine Entkriminalisierung. Swen Walentowski vom DAV sagte der Neuen Osnabrücken Zeitung, der soziale Nutzen der Strafbarkeit sei zweifelhaft, während der Schaden für die Allgemeinheit immens sei. Dem Verein zufolge belaufen sich die Kosten für Verfahren und Haftstrafen in diesem Bereich auf rund 200 Millionen Euro jährlich. Auch die Linke begrüßt den Vorstoß. Linkenchefin Ines Schwerdtner forderte im SPIEGEL, dass die Regierung nicht am Kernproblem vorbeigehen dürfe: „zu teure Tickets“. Sie argumentiert, dass Menschen nicht „mit dem schärfsten Schwert des Strafrechts“ bestraft werden sollten, nur weil sie sich ein Ticket nicht leisten können. Schwerdtner plädiert für deutlich günstigere Preise, wie ein Comeback des 9-Euro-Tickets, und betont, dass Mobilität Alltag und kein Luxus sein dürfe.

Aktuelle Rechtslage und Zahlen

Derzeit gilt in Deutschland: Wer ohne gültigen Fahrschein in Bus und Bahn unterwegs ist, begeht nach Paragraf 265a StGB eine Straftat. Können gerichtlich verhängte Geldstrafen nicht gezahlt werden, droht eine Ersatzfreiheitsstrafe. Jährlich landen zwischen 7000 und 9000 Menschen im Gefängnis, weil sie beim Schwarzfahren erwischt wurden. Die Debatte um eine Entkriminalisierung wird vor dem Hintergrund geführt, dass die Justizressourcen begrenzt sind und alternative Lösungen gesucht werden. In den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD wurde das Thema bereits diskutiert und vorerst verworfen, doch Hubigs erneuter Vorstoß hat die Kontroverse neu entfacht.

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