Bayerisches Gericht bestätigt: Kiffen im Englischen Garten nun endgültig legal
Im Englischen Garten in München darf ab sofort offiziell und legal Cannabis konsumiert werden, sofern die bundesweit geltenden Vorschriften eingehalten werden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem rechtskräftigen Urteil entschieden, nachdem die bayerische Staatsregierung keine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt hatte. Damit ist das langjährige Verbot in diesem beliebten Park endgültig aufgehoben.
Schwere Schlappe für die bayerische Staatsregierung
Die bayerische Staatsregierung hatte versucht, die bundesweite Teil-Legalisierung von Cannabis durch restriktivere Extra-Regelungen zu unterlaufen. Über die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung, die für staatliche Parks wie den Englischen Garten zuständig ist, wurden zusätzliche Beschränkungen eingeführt, die über die im Bundesgesetz verankerten Vorgaben hinausgingen. Dazu gehörte beispielsweise ein Verbot des Konsums in der Nähe von Minderjährigen. Mit diesem Vorhaben ist die Regierung jedoch vor Gericht gescheitert.
Zwei Männer, die im Englischen Garten Cannabis konsumieren wollten, klagten erfolgreich gegen diese Extra-Regeln. Bereits im vergangenen Sommer wurde das Verbot im Nordteil des Englischen Gartens durch eine Eil-Entscheidung aufgehoben. Im November folgte dann das grundsätzliche Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, das das generelle Cannabiskonsumverbot im Englischen Garten sowie im angrenzenden Hofgarten und Finanzgarten für unwirksam erklärte.
Auswirkungen auf weitere Parks in Bayern
Das Urteil hat auch Auswirkungen auf andere staatliche Parks in Bayern. Ein gleichlautender Paragraf, der den Cannabiskonsum im Hofgarten in Bayreuth verbot, wurde nun ersatzlos aus der entsprechenden Verordnung gestrichen. Dies geht aus dem aktuellen Bayerischen Ministerialblatt hervor. Damit gelten in diesen Grünanlagen nun ausschließlich die bundesweiten gesetzlichen Bestimmungen zum Konsum von Cannabis.
Die Entscheidung des Gerichts markiert einen bedeutenden Schritt in der Umsetzung der Cannabis-Legalisierung auf Bundesebene und unterstreicht die Autorität der bundesweiten Gesetzgebung gegenüber regionalen Sonderregelungen. Sie setzt ein klares Signal für die Rechte der Bürger im Umgang mit der neu geregelten Substanz.



