Neues Gesetz gegen digitale Gewalt: Schutz vor KI-Pornografie und Deepfakes
Gesetz gegen digitale Gewalt: Schutz vor KI-Pornografie

Digitales Gewaltschutzgesetz: Neue Strafen für KI-generierte Pornografie und Nachstellung

Der Fall der Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes hat eine dringende Debatte über digitale Gewalt gegen Frauen entfacht. Fernandes erhebt schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Partner Christian Ulmen wegen sexualisierter digitaler Gewalt, wobei für Ulmen die Unschuldsvermutung gilt. Dieser Vorfall verdeutlicht gravierende Lücken im deutschen Strafrecht, die ein neues digitales Gewaltschutzgesetz schließen soll.

Strafbarkeitslücken bei pornografischen Deepfakes

SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge, Sprecherin ihrer Fraktion für Recht und Verbraucherschutz, erklärt im Interview: „Wir haben bislang kein Gesetz, das sich speziell auf pornografische Deepfakes bezieht.“ Zwar schützt das Kunsturhebergesetz das Recht am eigenen Bild, doch Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung bleiben oft straflos. Wegge betont: „Diese Lücke muss geschlossen werden.“ Bereits in der letzten Legislaturperiode lag ein Entwurf für ein digitales Gewaltschutzgesetz vor, der jedoch mit dem Ende der Ampel-Koalition scheiterte.

Prioritätenwechsel durch weibliche Rechtspolitik

Die dreijährige Verzögerung bei der Gesetzgebung führt Wegge auf mangelnde Priorität unter dem früheren FDP-Justizminister Marco Buschmann zurück. „Im Rückblick betrachtet trifft das sicherlich zu“, sagt sie. Seitdem Frauen wie Justizministerin Stefanie Hubig die Rechtspolitik prägen, habe sich der Fokus deutlich verschoben: „Der Gewaltschutz von Frauen steht inzwischen an erster Stelle.“ Neben dem digitalen Bereich plant die Regierung auch Maßnahmen wie Fußfesseln für Gewalttäter, verpflichtende Täterarbeit und Gesetze gegen Catcalling.

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Konkrete Maßnahmen des geplanten Gesetzes

Justizministerin Hubig will den Gesetzentwurf im Frühjahr vorlegen. Geplant sind:

  • Strafbarkeit von bildbasierter sexualisierter Gewalt, einschließlich voyeuristischer Aufnahmen
  • Strafrechtliche Erfassung von digitalem Nachstellen (Tracking) via Apps oder technischen Hilfsmitteln
  • Stärkung zivilrechtlicher Ansprüche für Betroffene, etwa bei Auskunfts- und Sperrungsanträgen

Wegge verweist auf den Fall zweier Frauen, die in einer Sauna fotografiert wurden und deren Täter straflos blieb: „Das soll künftig nicht mehr möglich sein.“

Definition und Strafrahmen für KI-Fälschungen

Ab wann sind KI-generierte Fälschungen strafbar? Wegge erklärt: „Ein Deepfake mit Hasenohren, das mag lustig klingen, aber es bleibt ein Deepfake – und somit eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild.“ Solche Verstöße sollen grundsätzlich strafbar sein, während KI-generierte Darstellungen, die Frauen zu Sexualobjekten machen, deutlich schwerer bestraft werden sollen. Der Strafrahmen wird entsprechend angepasst.

Unterstützung für Betroffene und institutionelle Herausforderungen

Viele Frauen melden digitale Gewalt aus Scham, Schuldgefühlen oder Angst vor Nicht-Ernstnahme nicht. Wegge betont: „Wir wollen ein klares Zeichen setzen, dass der Staat an der Seite der Frauen steht.“ Sie kritisiert unzureichende Strukturen: „Warum gibt es keine Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Gewalt gegen Frauen mit speziell geschultem Personal?“ Als Vorbild nennt sie Spanien, das Deutschland beim Frauenschutz Jahre voraus sei.

Erste Anlaufstellen sind Organisationen wie HateAid, die Betroffene beraten und finanziell unterstützen. Wegge verteidigt HateAid gegen Kritik aus Unionskreisen: „HateAid ist eine Organisation, die Menschen bei der Rechtsdurchsetzung hilft.“ Sie warnt davor, deren Förderung zu kürzen.

Motivation zur Anzeige und Konsequenzen für Täter

Trotz niedriger Verurteilungsraten ermutigt Wegge Frauen zur Anzeige: „Es kann nicht sein, dass wir uns als Frauen klein machen lassen.“ Täter müssen mit empfindlichen Geldstrafen oder sogar Haft rechnen, besonders bei Wiederholungstaten oder schwerwiegenden Vergehen.

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Psychische Auswirkungen und Plattformverantwortung

Gegen Argumente, digitale Gewalt sei weniger schwerwiegend, entgegnet Wegge: „Digitale Gewalt hat genauso Auswirkungen auf das Leben von Frauen.“ 54 Prozent der Bevölkerung äußern sich aus Angst vor digitaler Gewalt nicht mehr frei im Internet. Betroffene leiden unter psychischen Problemen und sozialem Rückzug. Wegge betont: „Es braucht keine blauen Flecken, um von Gewalt zu sprechen.“

Einmal verbreitete Bilder verschwinden oft nicht vollständig. Wegge fordert: „Plattformen müssen endlich stärker in die Pflicht genommen werden.“ Die Verantwortung liege bei Tätern und Plattformen gleichermaßen.

Zeitplan und politische Zuversicht

Wegge ist zuversichtlich, dass das Gesetz eine Wende einleitet: „Ich will diesen Teufelskreis der nicht angezeigten Fälle durchbrechen.“ Ihr Appell an betroffene Frauen: „Erstattet Anzeige, wir sind an Eurer Seite, damit die Täter nicht mehr länger einfach so davonkommen.“ Der Gesetzentwurf befindet sich im Verfahren, die SPD-Fraktion will eine zügige Beschlussfassung erreichen.