Berliner Justizsenatorin Badenberg weist Vorwürfe zu Dienstreisen entschieden zurück
Nach einem Medienbericht des Tagesspiegel über eine ungewöhnlich hohe Zahl von Dienstreisen hat Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) klargestellt, dass alle ihre Reisen strikt dienstlichen Charakter haben. Seit ihrem Amtsantritt im April 2023 unternahm sie genau 43 Dienstreisen, was deutlich über dem Durchschnitt anderer Senatsmitglieder liegt. Zum Vergleich: Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) reiste 25 Mal dienstlich, während Innensenatorin Iris Spranger (SPD) 20, Bausenator Christian Gaebler (SPD) 19 und Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) 18 Dienstreisen verzeichneten.
Fachliche Gründe und volle Terminkalender
Badenberg betonte in einer Stellungnahme nach der Senatssitzung, dass alle ihre Reisen einen fachlichen Bezug aufweisen. „Ich suche das Gespräch mit Ministerkollegen aus anderen Bundesländern und nehme Einladungen zu Veranstaltungen wahr, um Berlin zu vertreten“, erklärte sie. Sie wies die Unterstellung zurück, private Aufenthalte auf Kosten des Landes zu ermöglichen, und verwies auf die strikte Trennung von Dienst- und Privatreisen. Die Justizverwaltung unterstützte diese Aussage in einer schriftlichen Erklärung und lehnte jegliche Vermischung ab.
Häufige Reisen nach Nordrhein-Westfalen
Laut dem Tagesspiegel führten zahlreiche Dienstreisen Badenbergs nach Nordrhein-Westfalen, wo sie jahrzehntelang lebte und weiterhin einen Wohnsitz hat. Die Justizverwaltung bestätigte, dass es sich um 20 Reisen nach NRW handelte. Gründe hierfür seien ihr hoher Bekanntheitsgrad in der Region und sicherheitsrelevante Abstimmungen, da Badenberg als gefährdete Person eingestuft ist. Insgesamt fanden 34 der 43 Reisen innerhalb Deutschlands statt, darunter nach München, Dresden, Düsseldorf und Leipzig, während neun ins Ausland gingen, etwa nach Brüssel, Oslo oder Rom.
Terminplanung und Verkehrsmittel
Die Reisen fanden oft an Montagen oder Freitagen statt, was Badenberg mit ihrem vollen Terminkalender begründete. „Dienstags, mittwochs und donnerstags sind feste Termine wie Senatssitzungen oder Ausschusssitzungen blockiert“, erläuterte sie. Daher bleibe nur der Beginn oder das Ende der Woche für externe Veranstaltungen. Bei der Wahl der Verkehrsmittel setzte Badenberg auf eine Mischung: Zwölf Reisen mit der Bahn, fünf reine Flugreisen und Kombinationen aus Bahn, Flug oder Dienstwagen. Die Justizverwaltung betonte, dass stets der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachtet werde, und Flugreisen nur bei terminlichen Notwendigkeiten erfolgten.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Transparenz
Senatsmitglieder müssen Dienstreisen nicht genehmigen lassen, sondern lediglich anmelden. Badenberg versicherte, alle Reisen ordnungsgemäß zu dokumentieren. Laut Senatorengesetz erhalten sie eine Vergütung für Reiskosten bei amtlicher Tätigkeit außerhalb des Amtssitzes. Die Debatte unterstreicht die Bedeutung von Transparenz in der Politik, während Badenberg weiterhin auf ihre fachlich motivierte Reisetätigkeit pocht.



