EU-Kommission nimmt Snapchat ins Visier: Jugendschutz in der Kritik
Die Europäische Kommission hat ein formelles Verfahren gegen den Messenger-Dienst Snapchat eingeleitet. Der Vorwurf: Die Plattform schütze Kinder und Jugendliche nicht ausreichend vor Gefahren im Netz. Gleichzeitig liegen bei vier großen Pornoseiten bereits vorläufige Verstöße gegen EU-Recht vor, die hohe Geldstrafen nach sich ziehen könnten.
Snapchat unter Verdacht: Unzureichende Alterskontrolle
Die Brüsseler Behörde vermutet, dass Snapchat besonders junge Nutzer nicht wirksam daran hindert, die Plattform zu nutzen. Zwar müssen sich Nutzer bei der Anmeldung mit ihrem Geburtsdatum registrieren und die Mindestaltersgrenze liegt bei 13 Jahren. Für Teenager bis 17 Jahre gibt es besondere Sicherheitseinstellungen. Doch die EU-Kommission kritisiert, dass die einfache Selbstauskunft des Alters ohne Überprüfung nicht ausreicht, um Kinder effektiv abzuhalten.
Die Behörde sieht mehrere konkrete Risiken:
- Unangemessene Kontaktversuche durch Erwachsene (Cybergrooming)
- Werbung für Alkohol, Drogen und altersbeschränkte Produkte wie Vapes
- Versuchte Anwerbung Jugendlicher für kriminelle Aktivitäten
- Möglichkeit für Erwachsene, sich als Jugendliche auszugeben
Die Untersuchung stützt sich auf Erkenntnisse einer niederländischen Untersuchung und Angaben der deutschen Bundesnetzagentur. Besonderes Augenmerk liegt auf den Standardeinstellungen für Jugendkonten und den Meldefunktionen für illegale Inhalte.
Pornoseiten: Vorläufige Verstöße festgestellt
Bei den Plattformen Pornhub, Stripchat, XNXX und XVideos hat die EU-Kommission bereits vorläufige Ergebnisse vorgelegt. Demnach hindern diese Seiten Jugendliche nicht ausreichend daran, auf ihre Inhalte zuzugreifen. Zwar gibt es Hinweise wie „Nur für Erwachsene“ und Inhaltswarnungen, doch ein einfacher Klick zur Bestätigung des Alters reicht aus, um Zugang zu erhalten.
„Kinder greifen in immer jüngerem Alter auf Inhalte für Erwachsene zu, und diese Plattformen müssen strenge, datenschutzkonforme und wirksame Maßnahmen ergreifen, um Minderjährige von ihren Diensten fernzuhalten“, forderte die zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission, Henna Virkkunen.
Mögliche Konsequenzen und Geldstrafen
Sollten sich die Vorwürfe gegen Snapchat bestätigen, drohen dem Unternehmen Sanktionen nach dem Digital Services Act (DSA). Bei den vier Pornoseiten könnte es sogar noch schneller zu Strafen kommen: Sie haben nun Gelegenheit, sich zu verteidigen oder Änderungen vorzunehmen. Andernfalls könnten Geldstrafen von bis zu sechs Prozent des jährlichen Konzernumsatzes verhängt werden.
Die EU arbeitet derzeit an einer eigenen App zur Altersüberprüfung, die Anfang 2027 eingeführt werden soll. Diese soll es ermöglichen, das Alter online nachzuweisen, ohne persönliche Daten mit den Plattformen teilen zu müssen. Bis dahin müssen die Anbieter auf andere datenschutzkonforme Lösungen zurückgreifen.
Breitere Untersuchung von Online-Plattformen
Die Snapchat-Prüfung ist Teil einer umfassenderen Untersuchung verschiedener großer Online-Plattformen durch die EU-Kommission. Bereits verhängt wurde eine Geldstrafe gegen Elon Musks Plattform X. Gegen TikTok ermittelt die Behörde wegen suchtfördernder Mechanismen, bei Facebook und Instagram von Meta läuft seit 2024 ein ähnliches Verfahren.
Parallel dazu zeigt ein aktueller US-Prozess die internationale Dimension des Themas: Geschworene in Los Angeles sprachen einer 20-jährigen Klägerin sechs Millionen Dollar zu, weil Meta und Google (YouTube) nach Ansicht des Gerichts fahrlässig handelten und Nutzer ungenügend über Risiken informierten. Dieses Urteil könnte wegweisend für Hunderte ähnlicher Klagen in den USA sein.
Debatte um Mindestalter und kulturelle Unterschiede
Die Frage, ab welchem Alter Kinder Zugang zu sozialen Medien haben sollten, beschäftigt derzeit viele Länder. In Australien wurde im vergangenen Jahr ein Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige verabschiedet. Eine Expertengruppe berät im Auftrag der EU-Kommission über mögliche Schutzmaßnahmen und soll bis zum Sommer Vorschläge vorlegen.
EU-Kommissarin Henna Virkkunen wies jedoch auch auf kulturelle Unterschiede zwischen den europäischen Ländern hin, die bei regulatorischen Entscheidungen berücksichtigt werden müssen. In Deutschland betonte der Digital-Fachanwalt Christian Solmecke, dass vergleichbare Jury-Verfahren mit Strafschadensersatz hierzulande kaum denkbar seien.
Eine Snapchat-Sprecherin kündigte an, weiterhin transparent mit der Kommission zusammenzuarbeiten: „Die Sicherheit und das Wohlergehen aller Snapchatter haben für uns oberste Priorität, und unsere Teams arbeiten seit Jahren daran, die Sicherheitsstandards weiter zu verbessern.“



