Sachsen will Straftatbestand der Politikerbeleidigung abschaffen
Sachsen fordert Abschaffung der Politikerbeleidigung

Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU) fordert die Abschaffung des Straftatbestands der Politikerbeleidigung. Einen entsprechenden Antrag hat sie für die kommende Woche stattfindende Justizministerkonferenz eingebracht. Gegenüber dem Magazin „Stern“ erklärte sie: „Einen besonderen strafrechtlichen Schutz für Politikerinnen und Politiker halte ich nicht für erforderlich.“ Der einschlägige Paragraf 188 des Strafgesetzbuches habe bisher keine Angriffe auf Amts- und Mandatsträger wirksam verhindert.

Reform der Beleidigungsdelikte gefordert

In dem Antrag wird Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) aufgefordert, „eine grundlegende Reform der Beleidigungsdelikte“ zu prüfen. Alternativ könne der Tatbestand der Politikerbeleidigung auf Äußerungen begrenzt werden, die geeignet seien, „die Menschenwürde der Betroffenen anzugreifen“. Das Papier liegt dem „Stern“ vor.

Geiert sieht in der aktuellen Regelung die Gefahr, dass viele Menschen befürchten, eine „polemische Auseinandersetzung“ in der politischen Debatte sei nicht mehr ohne Weiteres möglich. Sie betont jedoch, dass es nicht darum gehe, Politiker schutzlos zu lassen: Schwerwiegende Beleidigungen könnten weiterhin über den allgemeinen Tatbestand des Paragrafen 185 geahndet werden.

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Mehr Meldungen, aber wenig Wirkung

Der Freistaat Sachsen fordert die Bundesregierung auf, die Politikerbeleidigung im Strafgesetzbuch abzuschaffen oder zumindest stark einzuschränken. Zudem solle Paragraf 185 präzisiert werden. Eine Reform der Systematik der Beleidigungsdelikte erhöhe die Rechtssicherheit, wahre den Persönlichkeitsschutz und stärke die Meinungsfreiheit, so Geiert.

Die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) verzeichnete im vergangenen Jahr 6246 Meldungen nach Paragraf 188 – deutlich mehr als in den Vorjahren. 2024 waren es 4439 Fälle, 2023 lag die Zahl bei 2598, und 2022 wurden nur 1404 Verstöße gemeldet. Trotz der steigenden Zahlen hält Geiert den Sondertatbestand für überflüssig.

Unterstützung aus der Union

Bereits Anfang des Jahres hatte sich Unionsfraktionschef Jens Spahn für eine Reform des Straftatbestands ausgesprochen. Später schloss sich auch der hessische CDU-Ministerpräsident Boris Rhein dieser Forderung an. Ein aktueller Fall: Ein Facebook-Nutzer wurde vom Amtsgericht Heilbronn rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt, weil er Bundeskanzler Friedrich Merz als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte.

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