Mehrere Bundesländer haben eine Verschärfung des Gesetzes zur Selbstbestimmung (SBGG) gefordert. Die gemeinsame Länderinitiative von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zielt darauf ab, die Selbstbestimmung trans- und intergeschlechtlicher Menschen zu stärken, gleichzeitig aber offenkundigen Missbrauch des Gesetzes wirksam zu verhindern. Dies teilte das sächsische Justizministerium mit. Zuvor hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" darüber berichtet.
Hintergrund: Der Fall Marla Svenja Liebich
Auslöser der Initiative ist der Fall der verurteilten Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich. Bereits Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sich mit Blick auf diesen Fall für eine Gesetzesreform ausgesprochen. Liebich war im Juli 2023 – damals noch unter dem Namen Sven Liebich – wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.
Nach der Verurteilung ließ Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern und den Namen von Sven in Marla Svenja anpassen. Kritiker sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Dennoch wurde Liebich zum Haftantritt in das Frauengefängnis in Chemnitz geladen, erschien dort jedoch nicht. Liebich wurde schließlich an der Grenze zwischen Tschechien und Deutschland festgenommen und sitzt seitdem in tschechischer Haft. Das Landgericht Pilsen hat am Montag die Auslieferung angeordnet. Liebich kann dagegen jedoch noch Beschwerde einlegen.
Vorschlag der Länder: Prüfmechanismen gegen Missbrauch
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bitten die Bundesregierung nun, zeitnah eine Reform auf den Weg zu bringen, die einen rechtssicheren Prüfmechanismus für alle Fälle offenkundigen Missbrauchs der Regelung schafft. Sie schlagen vor, gesetzlich klarzustellen, unter welchen objektiven Voraussetzungen Standesämter bei offensichtlichen Missbrauchsfällen tätig werden können. Vorgesehen sind konkrete Prüfmechanismen, standardisierte Vorlage- oder Clearingverfahren sowie klare rechtliche Leitplanken für Behörden.
„Prüfbar sollen allein objektive und dokumentierbare Umstände sein, die auf eine zweckwidrige oder missbräuchliche Nutzung des Verfahrens hindeuten“, betonte Sachsens Justizministerin Constanze Geiert. Jeder Missbrauchsfall gefährde das Ziel des Gesetzes, das Recht der betroffenen Personen auf respektvollen Umgang in Bezug auf die Geschlechtsidentität zu verwirklichen, so die CDU-Politikerin. Der Vorschlag soll zur Justizministerkonferenz am 11. und 12. Juni in Hamburg eingebracht werden.
Reaktionen und Ausblick
Die Initiative der drei Bundesländer stößt auf unterschiedliche Reaktionen. Während Befürworter die Notwendigkeit betonen, Missbrauch zu verhindern, warnen Kritiker vor einer Einschränkung der Rechte von trans- und intergeschlechtlichen Menschen. Die Bundesregierung steht nun unter Druck, zeitnah eine Lösung zu finden, die sowohl den Schutz vor Missbrauch als auch die Selbstbestimmung der Betroffenen gewährleistet. Die Justizministerkonferenz wird voraussichtlich eine wichtige Rolle bei der weiteren Ausgestaltung der Reform spielen.



