Die AfD-Bundestagsfraktion hat den Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt ausgeschlossen. Fraktionskreise bestätigten der ZEIT, dass die Fraktion einem entsprechenden Antrag der Fraktionsspitze zustimmte. Schmidt wird fraktionsschädigendes Verhalten vorgeworfen, insbesondere im Zusammenhang mit der Debatte über Vetternwirtschaft in der AfD.
Schmidt bezeichnete die Entscheidung als falsch und betonte, dass Reformbedarf nicht durch Personalisierung gelöst werde. Er kündigte an, weiterhin die inhaltlichen Ziele der AfD zu unterstützen und der Partei politisch verbunden zu bleiben. Von 2022 bis Februar 2025 war Schmidt Generalsekretär der AfD in Sachsen-Anhalt.
Hintergrund sind Vorwürfe, Schmidt habe sein Bundestagsmandat für private Geschäftsbeziehungen genutzt und Parteimitglieder unter Druck gesetzt. Schmidt wies die Kritik zurück und erhob selbst Vorwürfe der Vetternwirtschaft gegen Parteikollegen. In einem Interview sprach er von einer „Beutegemeinschaft“.
Die AfD Sachsen-Anhalt hatte bereits ein Parteiausschlussverfahren gegen Schmidt eingeleitet, das noch läuft. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Bernd Baumann sagte, Schmidt habe der Fraktion mit seinen Äußerungen zutiefst geschadet. Der Ausschlussantrag der Fraktionsspitze führte aus, dass Schmidts Interview massiv rufschädigend gewirkt habe.
Mit dem Ausschluss verliert die AfD-Fraktion den zweiten Abgeordneten seit der Bundestagswahl 2024 und zählt nun 150 Mitglieder. Zuvor war der Abgeordnete Sieghard Knodel ausgetreten. Fraktionsvize Stefan Keuter darf hingegen trotz umstrittener Beschäftigung seiner Freundin im Amt bleiben, nachdem eine Vertrauensfrage klar befürwortet wurde.



