Besoldungspläne gekürzt: Spitzenbeamte erhalten geringere Gehaltserhöhungen als geplant
Spitzenbeamte: Geringere Gehaltserhöhungen als geplant

Besoldungspläne für Spitzenbeamte deutlich gekürzt

Die geplanten Gehaltsaufschläge für Spitzenbeamte im Bund fallen nun deutlich geringer aus als ursprünglich vorgesehen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat auf den öffentlichen Unmut reagiert, den die ersten Entwürfe hervorgerufen hatten. Aus dem Bundesinnenministerium heißt es nun eindeutig: „Für Spitzenbeamte erfolgt keine Besoldungsanpassung über die reguläre tarifliche Anpassung hinaus.“

Konkrete Zahlen: So sehen die neuen Besoldungstabellen aus

Eine neue Besoldungstabelle, die ab Mai gelten soll, sieht für Beamte der Besoldungsgruppe B3 ein monatliches Grundgehalt von 10.572,91 Euro vor – statt der zunächst geplanten Erhöhung auf 10.854,48 Euro. In der Besoldungsgruppe B10 sollen es 16.530,96 Euro pro Monat sein, anstatt des ursprünglich vorgesehenen Grundgehalts von 17.946,70 Euro.

Auch die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten in Spitzenpositionen wird weniger üppig ausfallen als im ersten Entwurf geplant. Der Bundesinnenminister betont dabei besonders: „Eine Gehaltserhöhung für Minister und Bundeskanzler durch die Alimentationsanpassung für Beamte war zu keinem Zeitpunkt vorgesehen und findet auch nicht statt.“

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Hintergrund: Verfassungsgerichtsurteil und finanzielle Auswirkungen

Dobrindt hatte vor einigen Tagen einen Vorschlag für eine neue Besoldungsstruktur der Beamten im Bund vorgelegt. Die Umsetzung in der ursprünglichen Fassung hätte Mehrausgaben von mehr als drei Milliarden Euro pro Jahr zur Folge gehabt. Der Entwurf sieht insgesamt eine stärkere Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung, die allgemeine Lohnentwicklung und die Lebenshaltungskosten vor.

Mit dem Gesetzentwurf würden die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst und Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, teilte das Bundesinnenministerium mit.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2025 entschieden, dass die Beamtenbesoldung in Berlin von 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen verfassungswidrig war. Das Land habe seine Beamtinnen und Beamte in diesem Zeitraum teils jahrelang zu schlecht bezahlt. Laut Gericht betraf das rund 95 Prozent der Besoldungsregelungen in der Besoldungsordnung A, zu der etwa Polizistinnen, Polizisten und Feuerwehrleute zählen.

Die Bezüge hinkten der Tarifentwicklung und dem Verbraucherpreisindex hinterher und hielten auch einem Vergleich mit dem Durchschnittseinkommen sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit gleicher Qualifikation nicht stand. Über den nun geänderten Entwurf müssen Kabinett und Bundestag noch entscheiden.

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