Berliner SPD-Abgeordnete kritisieren geplantes Enteignungsverbot
Die Berliner SPD-Bundestagsabgeordneten lehnen den Vorstoß der Bundesregierung ab, die Enteignung von Konzernen mit großen Mietwohnungsbeständen per Bundesgesetz zu verbieten. „Gerade in Berlin haben sich die Bürger in einem Volksentscheid mit deutlicher Mehrheit für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne ausgesprochen“, sagte der Neuköllner Abgeordnete Hakan Demir dem Tagesspiegel. „Ein Verbot auf Bundesebene würde den politischen Handlungsspielraum in Berlin einschränken und wäre angesichts der laufenden Debatten ein Wahlgeschenk an die Linke.“
Grundgesetz erlaubt Vergesellschaftung
Demir sowie seine Fraktionskollegin Annika Klose verweisen darauf, dass die Möglichkeit, privates Eigentum in Gemeineigentum zu überführen, auch im Grundgesetz verankert ist. „Somit ist es legitim, dieses zu nutzen, und es sollte den Ländern auch weiterhin zur Verfügung stehen“, sagte Klose dem Tagesspiegel. Aus ihrer Sicht sollte das vor Ort und fallabhängig entschieden werden. Ähnlich äußerte sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Ruppert Stüwe aus Steglitz-Zehlendorf. Das vierte Mitglied der Berliner SPD-Landesgruppe, Helmut Kleebank, reagierte am Freitag nicht auf eine Anfrage des Tagesspiegels.
Offene Haltung zur Zustimmung im Bundestag
Ob sie einem Gesetz für ein Vergesellschaftungsverbot im Bundestag zustimmen würden, ließen die Abgeordneten offen. „Derzeit liegt kein Gesetz vor, sondern lediglich eine Willensbekundung des Koalitionsausschusses“, sagte Klose. „Diese sehe ich kritisch.“ Auch Demir sprach sich gegen einen pauschalen Ausschluss durch den Bund aus und kündigte an, einen Gesetzesentwurf genau prüfen zu wollen. „Wir müssen alle rechtlich möglichen Mittel nutzen, um gegen den angespannten Wohnungsmarkt vorzugehen“, sagte Demir.
Demonstrationen und Koalitionsbeschluss
Am Donnerstag haben in Berlin Hunderte Unterstützer der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ gegen das vom Bund geplante Verbot von Vergesellschaftungen auf Landesebene demonstriert. Die Bundesregierung will den vorwiegend von der Linkspartei geforderten Überlegungen zur Enteignung von Konzernen mit großen Mietwohnungsbeständen einen Riegel vorschieben. „Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist“, heißt es in den Beschlüssen des Koalitionsausschusses vom Mittwoch.
Juso-Chef hält Verbot für verfassungswidrig
Der Vorsitzende der parteieigenen Jugendorganisation, Philipp Türmer, kann die Begründung der Bundesregierung nicht nachvollziehen. „Vergesellschaftungsgesetze betreffen ausschließlich bestehende Wohnungsbestände großer Konzerne, keine einzige Regelung darin schränkt Neubauprojekte ein“, sagte Türmer dem Tagesspiegel. Dass private Investoren derzeit kaum bauen, liegt aus seiner Sicht an gestiegenen Zinsen und Baukosten, die den Wohnungsbau bundesweit ausbremsen, nicht an einer Debatte über den Umgang mit bereits existierenden Beständen.
„Markus Söder und Friedrich Merz betreiben hier mit ihrer konservativen Engstirnigkeit ein Wahlkampfmanöver für Berlin“, sagte der Juso-Vorsitzende. Den Ländern ein mögliches Instrument für günstigen Wohnraum aus der Hand zu schlagen, sei falsch und sehr wahrscheinlich verfassungswidrig.
Volksentscheid 2021 und Rahmengesetz
Die Berliner Bevölkerung hatte sich im Jahr 2021 in einem Volksentscheid mehrheitlich für die Enteignung großer Wohnungskonzerne ausgesprochen. Damit wurde der damalige Berliner Senat aufgefordert, Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von Immobilien in Gemeineigentum erforderlich sind. Außerdem sollte dazu ein Gesetz erarbeitet werden. Im März verabschiedete das Berliner Abgeordnetenhaus ein Rahmengesetz, das dies grundsätzlich ermöglicht.
Einigkeit: Vergesellschaftung allein reicht nicht
Einig sind sich die drei SPD-Bundestagsabgeordneten sowie Türmer darin, dass eine Vergesellschaftung allein nicht genug bezahlbaren Wohnraum schaffen würde. Unter anderem fordern sie eine stärkere Förderung des sozialen Wohnungsbaus, mehr kommunale und genossenschaftliche Wohnungen sowie die Erlaubnis des Bundes an die Länder, selbst einen Mietendeckel einzuführen.



