Rentenkommission plant Reform des Rentensplittings für Ehepaare
Rentenkommission plant Rentensplitting-Reform

Neue Ideen zur Altersvorsorge vor dem Reform-Gipfel

Kurz vor dem Reform-Gipfel im Kanzleramt am Mittwoch kommen immer neue Vorschläge zur künftigen Gestaltung der Altersvorsorge auf den Tisch. Nachdem die DGB-Chefin Yasmin Fahimi am Sonntag eine betriebliche Rentenpflicht für alle Erwerbstätigen ins Spiel gebracht hatte, berichtet das „Handelsblatt“ am Montag über einen neuen Plan der vertraulich tagenden Rentenkommission zum Rentensplitting zwischen Ehepaaren.

Was ist Rentensplitting?

Beim Rentensplitting werden die Rentenpunkte beider Ehepartner addiert und dann je zur Hälfte auf beide Konten gutgeschrieben. Dieses Modell existiert bereits, ist aber an bestimmte Bedingungen geknüpft. So können Paare, die vor 2002 geheiratet haben und beide nach dem 1. Januar 1962 geboren sind, das Splitting beantragen. Für Ehen ab 2002 gilt die Regelung ohne Geburtsdatumseinschränkung.

Vorteile und Nachteile des Modells

Besonders Frauen, die oft weniger verdienen als ihre Ehemänner, sollen vom Rentensplitting profitieren. Allerdings ist die Entscheidung endgültig und schließt einen späteren Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus. Der Verzicht auf Witwen- oder Witwerrente macht das Modell derzeit wenig attraktiv: Nur rund 1000 Paare pro Jahr entscheiden sich dafür.

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Wirtschaftsweise fordern Standardisierung

Bereits im Herbstgutachten 2023 hatten die fünf Wirtschaftsweisen empfohlen, das Rentensplitting attraktiver zu gestalten und zum Standard zu machen. Dadurch sollten Erwerbsanreize für Frauen gesteigert und die gesetzliche Rentenversicherung entlastet werden.

Expertenmeinung: Symbolischer Effekt

Joachim Ragnitz, Rentenexperte des ifo Instituts, sieht im Rentensplitting vor allem eine Umverteilung der Ansprüche. „Der Ehepartner mit dem geringeren Rentenanspruch – meist die Frau – erhält einen rechtssicheren Anspruch und muss im Scheidungsfall nicht den Versorgungsausgleich durchlaufen“, erklärt Ragnitz. Größere Einsparungen seien nicht zu erwarten, da die Witwenrente 55 Prozent des Rentenanspruchs beträgt, während das Splitting nur 50 Prozent vorsieht. „Die Probleme der Rentenversicherung lassen sich damit nicht lösen“, so Ragnitz abschließend.

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